Beschlussvorlage - 36/BV/040/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz
hier: Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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31.07.2025
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Sachverhalt
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens zu beschließen und festzustellen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung und die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist die rechtswirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:
1.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 beschlossen und festgestellt. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025 gebilligt. (Anlage 1)
2.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
3.
Die Erteilung der Genehmigung und die genehmigte 3. Änderung des Flächennutzungsplans sind anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die rechtswirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten.
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Anlagen
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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788,4 kB
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(wie Dokument)
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553,3 kB
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