Beschlussvorlage - 03/BV/059/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 30.11.2023 haben die Gemeinde Bartow und die Bartow PV 1 Betreibergesellschaft GmbH & Co. KG  den Durchführungsvertrag nach § 12 Bau GB zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Bartow Ost“ zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage geschlossen. Da der zugehörige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ im Entwurf den geltenden Zielen der Raumordnung widersprach, hat die Gemeinde mit Antrag vom 26.11.2021 und mit Nachtrag vom 14.12.2022  beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Arbeit des Landes M-V eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung beantragt. Mit Zielabweichungsbescheid vom 30.11.2022 hat das Ministerium die Zustimmung zur Zielabweichung unter Auflagen erteilt. Insbesondere sind zur Erfüllung der Auswahlkriterien des Ministeriums für die Zielabweichung Maßnahmen durch den Vorhabenträger umzusetzen.

 

Die Gemeinde ist nach dem Zielabweichungsbescheid verpflichtet, sich zur rechtskonformen Umsetzung dieser Maßnahmen mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ins Benehmen zu setzen.

 

Mit dem Durchführungsvertrag hatte sich der Vorhabenträger zur Umsetzung der im Antrag auf Zielabweichung  vom 26.11.2021 gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, in der Fassung des Nachtrages vom 14.02.2022 (der dieser Änderungsvereinbarung als Anlage 1 beigefügt ist) zu den genannten Maßnahmen und Zusagen gegenüber der Gemeinde zu verpflichten.

 

Zudem hat sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, in Absprache mit der Gemeinde zwei Löschwasserkissen zu errichten und während der gesamten Laufzeit des Projektes betriebsbereit zu halten.

 

Nunmehr sollen mit der 1. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag die Umsetzung der Maßnahmen und die Zusagen aus dem Antrag auf Zielabweichung im Detail festgesetzt werden.

 

Die Änderungsvereinbarung wird vor Unterzeichnung rechtlich geprüft.

 

Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen sowie deren Umsetzung sind der  beigefügten Anlage (1. Änderungsvereinbarung) zu entnehmen.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die 1. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben – und Erschließungsplan „Solarpark Bartow Ost“ zwischen der Gemeinde Bartow und der Bartow PV 1 Betreibergesellschaft GmbH & Co. KG.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag rechtlich prüfen zu lassen und vertraglichen Änderungen zuzustimmen, soweit dies rechtlich erforderlich erscheint.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

Loading...