Beschlussvorlage - 01/BV/201/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow hat seit dem 01.03.2025 eine Jugendsozialarbeiterin.

Ziel der mobilen Jugendsozialarbeit in Altentreptow ist dabei die Schaffung eines vertrauenensvollen Kontaktnetzes als Bindegliedfunktion zu potenziellen Adressat/innen der Jugendhilfe, die durch gängige Leistungsformen nicht erreicht werden. Durch die Jugendhilfe können Jugendliche schrittweise vertrauensvolle und tragfähige Beziehungen zu verlässlichen Professionellen aufbauen, die offen und interessiert agieren und neue Möglichkeitsräume erschließen können. lm Fokus der Kinder- und Jugendarbeit steht der Anspruch das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu stärken und zu schützen. Die Aufgabe liegt darin, insbesondere die individuelle Person zu stärken, gemäß dem Recht eines jungen Menschen in seiner Entwicklung zu förderun und Gefahren von ihm abzuwenden, wie im § 1 SGB VIII verfasst. Um die soziale Ausgrenzung benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zu verhindern, müssen Förderangebote entwickelt und die Jugendsozialarbeit in Altentreptow gestärkt sowie lokale Netzwerke entwickelt werden. Durch die mobile Jugendarbeit soll die Jugendpolitik in Altentreptow gefördert werden. Modelle und Strategien sollen entwickelt werden, die dazu beitragen, die Lebenssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang Schule-Beruf zu verbessern. Die mobile Jugendarbeit soll an die lnteressen der jungen Menschen anknüpfen und Bindeglied zu potenziellen Adressaten der Jugendhilfe sein. Sie soil junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung über zusammen mit der Stadt entwickelte Projekte anregen. Des Weiteren soll der erzieherische Kinder — und Jugendschutz, insbesondere vorbeugende Gefährdungen entgegenwirken (zum Beispiel Information, Aufklärung und Beratung zu Themen wie Sexualität, Aids, Drogen und Sucht, Sekten oder Neuen Medien)

Die Fördermittel wurden entsprechend beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über das ESF Plus Programm 2021-2027 MV beantragt und auch bewilligt (Zuwendungsbescheid vom 14.03.2025). Die Zuwendung wurde für ein Jahr (01.01.2025 bis 31.12.2025) bewilligt und muss für das nächste Kalenderjahr neu beantragt werden. Der Personalkostenzuschuss aus ESF- bzw. Landeszuwendungen sowie kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 75 % gewährt. Für die Stadt Altentreptow entsteht daher ein Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von 25 %. Für die anfallenden Sachkosten in der Jugendsozialarbeit, hat sich der Träger angemessen zu beteiligen.

Von Seiten des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal ein jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 400,00 € gewährt.

 

Für das Haushaltsjahr 2026 sollen zwei Förderstellen für den Bereich Jugendsozialarbeit beantragt werden (eine Stelle mit 35 h/Woche und eine Stelle mit 30 h/ Woche). Dazu wird der entsprechende Antrag beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eingereicht. 

 

Grund für zwei Personalstellen sind die gegenseitige Vertretung im Krankheitsfall und während der Urlaubszeit. Für die Kinder/ Jugendlichen ist es von enorm hoher Bedeutung, dass ein Ansprechpartner für sie da ist. Des Weiteren steht die Sicherheit der einzelnen Kollegen auch im Fokus. Es wird empfohlen, Rundgänge im Stadtgebiet, besonders in den Abendstunden, nur zu Zweit durchzuführen, was derzeit nicht gegeben ist. Des Weiteren ist somit der Austausch zwischen den beiden Fachkräften gegeben, die zusammen Lösungsansätze für bestimmte Situationen und Probleme finden können.

 

In der Anlage ist das Konzept 2025  für die Mobile Jugensozialarbeit Altentreptow beigefügt. Frau Jucknat wird im Fachausschuss für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

 

Beantragte Förderung

Folgende Kosten werden beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das Jahr 2026  für die bereits bestehende Stelle beantragt:

 

Für die bereits bestehende Stelle wird eine Förderung in Höhe von  42.650,16 EUR beantragt.  Damit verbleibt bei der Stadt Altentreptow ein Eigenanteil in Höhe von 14.083,39 EUR.

 

 

 

 

Für die zweite Stelle wurden nachfolgende Kosten ermittelt:

 

 

Es wird eine Förderung für die zweite Stelle in Höhe von 36.214,40 EUR beantragt.  Damit verbleibt bei der Stadt Altentreptow ein Eigenanteil in Höhe von 12.071,47 EUR.

 

Sollte eine zweite Stelle bewilligt werden, sind im Haushaltsplan 2026 für die mobile Jugendarbeit insgesamt  städtische Eigenanteile in Höhe von 26.154,86 EUR einzustellen.

 

Im Haushaltsplan 2025 sind für die mobile Jugendarbeit die Aufwendungen und die Erträge aus der Förderung für eine Stelle veranschlagt. Im Haushaltsplan 2026 werden Aufwendungen und Erträge  für zwei Stellen geplant. Sollte die Förderung für eine weitere Stelle nicht bewilligt werden, muss die Stadtvertretung entscheiden, ob eine Finanzierung der Kosten für die zweite Stelle  nur aus städtischen Mitteln befürwortet wird.

 

Für die entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Altentreptow beschließt für die Jugendsozialarbeit 2026 eine Förderung (ESF Plus Programm 2021-2027 MV) beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte  für zwei Personalstellen zu beantragen.

Nach Gewährung der Fördermittel wird eine ausschreibung für die zweite Stelle der Jugensozialarbeit erfolgen.

 

Die Eigenanteile werden im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 01/ 3.6.6.00.52551000

 

 

 

Bezeichnung:

Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit/ Kostenerstattung an priv. Unternehmen

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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