Beschlussvorlage - 36/BV/033/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Zuge der baulichen Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark nördlich von Pripsleben“ ergab sich, dass die in den Geltungsbereich einbezogenen Teilflächen des Flurstücks 49 nicht überbaut und stattdessen die neu in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücksteile des Flurstücks 30 für das Agri-PV-Konzept in Anspruch genommen werden können.

 

Die Erforderlichkeit der Erweiterung des bestehenden sonstigen Sondergebietes in Richtung Westen im Umfang von etwa 3 ha ergibt sich aus der Bemessung von Anschlussleitungen, Trafostationen und der Anlagenkomponenten selbst. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die oben beschriebenen Nutzungen lassen sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark nördlich von Pripsleben“ geändert werden.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt

 

1.

Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sonder-gebiet „AGRI-PV“ geändert werden.

2.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...