Mitteilungsvorlage - 03/MV/046/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für den Amtsbereich Treptower Tollensewinkel wurde für die Gemeinde Bartow – einschließlich der Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Breest – eine zusammengeführte Bewertung auf Basis der beiden bisherigen Steckbriefe vorgenommen. Ziel ist es, eine strategische Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu schaffen.

Die Wärmeversorgung erfolgt im gesamten Gemeindegebiet vollständig dezentral – insbesondere über Heizöl- und Flüssiggasthermen, Stromdirektheizungen sowie Biomasseheizungen. Teilweise ist auch Erdgas im Einsatz. Ein Fernwärmenetz besteht bislang nicht.

Der kombinierte jährliche Nutzwärmebedarf liegt im Ausgangsjahr bei rund 10.180 MWh (Bartow: 7.905 MWh, ehemals Breest: 2.274 MWh). Trotz dieser Gesamtmenge wird der Aufbau eines wirtschaftlich tragfähigen Fern- oder Nahwärmenetzes aufgrund der geringen Wärmedichte und der baulichen Struktur für alle Ortsteile als unwahrscheinlich bewertet.

 

Betroffene Ortsteile:

  • Bartow, Groß Below, Pfalz, Pritzenow
  • Klempenow, Breest, Bittersberg

Auch eine leitungsgebundene Versorgung über Wasserstoff oder Biomethan wird im Wärmeplan nicht empfohlen, da derzeit keine Transformationspläne vorliegen und die wirtschaftliche Umsetzbarkeit nicht gegeben ist.

Stattdessen wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen – auf Basis lokal geeigneter Technologien wie Erdwärmepumpen, Luftwärmepumpen, Pellet- und Hackschnitzelheizungen sowie strombasierter Heizsysteme. Die konkrete Auswahl ist jeweils objektspezifisch unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Hinweis:

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung zum Kommunalen Wärmeplan für den Amtsbereich Treptower Tollensewinkel ist für die Sitzung des Amtsausschusses im September 2025 vorgesehen. Die vorliegende Mitteilung dient der frühzeitigen Information und Vorbereitung der Gemeindevertretung Bartow. Eine Beschlussfassung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

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Anlagen

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