Beschlussvorlage - 03/BV/048/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bartow beschloss am 23.04.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

 

Gemäß § 48 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 16. Mai 2024 hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn

 

4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt soll der Stellenplan um 0,77 VzÄ erhöht werden. Durch die Fusion mit der Gemeinde Breest müssen mehr Ortsteile bewirtschaftet werden, sodass dieser Mehraufwand durch einen weiteren Gemeindearbeiter abgedeckt werden muss.

 

Für die Entscheidung ist entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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