Beschlussvorlage - 03/BV/045/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Betreiber plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächensolarinstallation. Die

Freiflächensolarinstallation besteht aus mehreren Modulen und damit aus mehreren Solaranlagen i. S. d. § 3 Nr. 1 und 41 EEG 2023. Jede dieser Solaranlagen ist eine Freiflächenanlage i. S. d. § 3 Nr. 22 EEG 2023, also eine Solaranlage, die nicht auf, an

oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, angebracht ist. Der jeweilige Standort der vom Betreiber geplanten FFAen ergibt sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage. Eine Inbetriebnahme i. S. d. § 3 Nr. 30 EEG 2023 (im Folgenden: „Inbetriebnahme“) der FFAen ist voraussichtlich für September 2025 vorgesehen.

 

Der Betreiber plant der Gemeinde Bartow einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. i Nr. 2 EEG 2023 ab lnbetriebnahme der jeweiligen FFA, die sich vollständig auf dem Gemeindegebiet befindet, verbindlich anzubieten.

 

Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Bartow als betroffener Gemeinde gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Satz 4 EEG 2023 Zuwendungen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) ohne Gegenleistung für alle von diesem Vertrag umfassten FFAen zu zahlen, die sich vollständig auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bartow befinden.

 

Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um weitere 5 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.

 

Erwartete tatsächlich eingespeiste Strommenge pro Jahr aller FFAen, von denen die Gemeinde betroffen ist (unverbindliche Schätzung) beträgt 63.500.000 kWh. Demzufolge erhält die Gemeinde jährlich einen Betrag in Höhe von 127.000 EUR.

 

Das Vertragsangebot ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Entscheidung über die Annahme des Angebotes ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Annahme des Angebotes zur freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der Bartow PV 2 Betreibergesellschaft mbH & Co. KG.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

x 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto: 114020.44190000

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

127.000,00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: zusätzliche Erträge/Einzahlungen

 

 

 

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Anlagen

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