Mitteilungsvorlage - 01/MV/214/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 73 Abs. 3 KV M-V hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Der Bericht hat insbesondere Angaben über

  • die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
  • die Beteiligungsverhältnisse,
  • die wirtschaftliche Lage und Entwicklung,
  • die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie
  • die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

 

Die Stadt weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

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Anlagen

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