Beschlussvorlage - 02/BV/029/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 09.12.2024 beschloss die Gemeindevertretung die Hebesatzsatzung für 2025. (Beschlussvorlage 02/BV/014/2024)

Um Zuweisungen nach dem § 27 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu erhalten, sind die Hebesätze entsprechend den Gesetzesvorgaben des Landes anzupassen. Die Zuweisungen nach § 27 FAG für dieses Jahr belaufen sich auf ca. 345.000 Euro. Im nächsten Jahr sind Zuweisungen in ähnlicher Höhe zu erwarten. Insgesamt erhielt die Gemeinde in den letzten Jahren Zuweisungen aus dem FAG zum Haushaltsausgleich von ca. 871.000 Euro.

Die Gemeinden können bis zum 30. Juni 2025 einen Beschluss über eine Erhöhung der Hebesätze rückwirkend zum 01. Januar 2025 fassen (§ 25 Absatz 3 Satz 1 GrStG).

 

Um eine Zuweisung nach § 27 FAG für das Jahr 2025 zu erhalten, ist es erforderlich, die Gewerbesteuer von 380 Hebesatzpunkten auf 383 zu erhöhen.

 

Die bisherige Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in der Hebesatzsatzung wird zum 01. Januar 2025 aufgehoben.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Beschluss 02/BV/014/2024 vom 09.12.2024 wird für die Gewerbesteuer aufgehoben.

 

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2025 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A

350 v.H.

Grundsteuer B

408 v.H.

Gewerbesteuer

383 v.H.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

611000.40130000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gewerbesteuern

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

   Ca. 2.100,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge und -einzahlungen durch die Erhöhung der Hebesätze

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...