Beschlussvorlage - 01/BV/205/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Einwerbung von Fördermitteln zur Errichtung eines naturnahen Kleingewässers am Standort Klosterberg in Altentreptow muss entsprechend der Gemeindehaushaltverordnung M-V eine Planung nach HOAI, Leistungsphase 1 und 2 mit Kostenschätzung erarbeitet werden. 

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses wurden am 05.06.2025 dazu durch die Bürgermeisterin informiert.

 

Aufgrund der kalkulierten Baukosten für die Maßnahme in Höhe von 1.930.000 EUR werden die Auszahlungen für die Planungsleistungen für die Leistungsphase 1-2  auf rund 48.000 EUR geschätzt.

 

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Grundsätzlich sieht die UVgO vor, dass Planungsleistungen im Wettbewerb vergeben werden, entweder durch eine öffentliche oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, oder durch eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. 

 

Bei der Planungsleistung eines naturnahen Kleingewässer sprechen wirtschaftliche und technische Gründe dafür eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführten, da die Anforderung an die Leistung sehr speziell ist.

 

Demzufolge sollte ein Planungsbüro ausgewählt werden, dass über Erfahrung in der Konzeption von öffentlichen Naturbädern verfügt sowie Referenzobjekte in der Region hat.

 

Die finanziellen Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2025 im Produktsachkonto 551020.56250000 in Höhe von 48.000 EUR planmäßige eingestellt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V i.V.m. der Hauptsatzung § 5 Abs. 4 Wertgrenzenregelung entscheidet der  Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des  Vergabeverfahrens.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung Altentreptow beschließt, zur Fördermitteleinwerbung für die Errichtung eines naturnahen Kleingewässers auf dem Klosterberg, die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-2 nach HOAI) im Rahmen einer  Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 551020.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Erholungseinrichtungen/Sachverständigen gerichts- u. ä. Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

48.000 EUR 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

48.000 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

0 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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