Beschlussvorlage - 31/BV/018/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 03.06.2024 wurde die Vergabe von Direktaufträgen zur Durchführung von Pflasterarbeiten an der Auffahrt der Gemeindeküche sowie auf der Fläche, auf der Außengefriertruhen aufgestellt werden müssen, mündlich besprochen.

Diese Arbeiten waren notwendig, um den Auflagen des Gesundheitsamtes gerecht zu werden, die aufgrund von Hygienemaßnahmen und baulichen Anforderungen für die Gemeindeküche erteilt wurden.

Das Gesundheitsamt setzte eine Frist für die Fertigstellung der Arbeiten, damit die Gemeindeküche fristgerecht weiterbetrieben werden kann. Insbesondere musste die Pflasterfläche zur Aufstellung der Außengefriertruhen rechtzeitig hergestellt werden, um den Betrieb nicht zu gefährden. Aufgrund dieser Dringlichkeit und der zeitlichen Vorgaben war es erforderlich, schnell einen verfügbaren Anbieter für die Pflasterarbeiten zu beauftragen.

In Anbetracht der Dringlichkeit und der kurzen Frist wurden die Direktaufträge an Herrn Wendt, Gemeindemitglied der Gemeinde Altenhagen vergeben. Aufgrund seiner Verfügbarkeit und der Fähigkeit, die Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Zeit durchzuführen, wurde die Vergabe der Aufträge an seine Firma als die bestmögliche Lösung angesehen.

Leider wurde es versäumt, diese Direktaufträge in der Sitzung schriftlich zu dokumentieren und einen formellen Beschluss darüber zu fassen. Die Aufträge an Herrn Wendt wurden jedoch ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen, wobei die Arbeiten den festgelegten Anforderungen und Fristen entsprachen.

Um die ordnungsgemäße Vergabe der Aufträge zu gewährleisten und den Vorgang formal abzuschließen, ist nun eine nachträgliche schriftliche Bestätigung und Genehmigung durch die Gemeindevertretung erforderlich.

Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 11 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen Verträge der Gemeinde, mit Mitgliedern der Gemeindevertretung, zu ihrer Wirksamkeit, der Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtposition Einzelner innerhalb der Gemeinde zur unberechtigten Vorteilsnahme führen. Gemäß § 2 i.V.m. § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen genehmigt gem. § 39 Abs. 2

S. 11 KV M-V die Vergabe der Direktaufträge „Pflasterarbeiten – Auffahrt“ und Pflasterarbeiten – Bereich Kühlzelle“ an die Firma Meisterbau Dirk Wendt, Hauptstr. 15 in 17091 Neuenhagen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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