Mitteilungsvorlage - 01/MV/169/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Lehrplan des Deutschunterrichtes der 2. Klassen ist das Kennenlernen einer Bibliothek festgehalten. Aus diesem Grund, lädt die Stadtbibliothek Altentreptow diesen Jahrgang des Amtsbereiches, zu einer Bibliotheksführung ein. Im Anschluss daran ergeben sich viele neue Anmeldungen. Um dieses Interesse zu unterstützen, hat der „Verein zur Förderung der Stadtbibliothek e.V.“ seit vielen Jahren die Jahresgebühr für ein Jahr (5 € pro Kind) finanziert. So ermöglichte die Bibliothek allen Kindern, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, ein kostenfreies Jahr in der Bibliothek. Seit 2021 übernimmt der Verein dies nicht mehr. Nach Rücksprache mit der Bibliotheksleitung wurde das Angebot sehr gut angenommen, weshalb dieses auch im nächsten Schuljahr 2025/2026 gesichert werden sollte. Um den Kindern weiterhin die Kostenfreiheit für ein Jahr zu gewähren, ist die Genehmigung einer Ausnahme von der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek erforderlich.

 

Gemäß § 1 Abs. 6 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Bibliothek kann die Bürgermeisterin auf Antrag Ausnahmen zulassen. Frau Marquardt (Leiterin der Stadtbibliothek) stellte nach Rücksprache mit dem Fachgebiet Stabstelle mündlich die Anfrage. Die Bürgermeisterin hat der kostenfreien Nutzung zugestimmt.

 

Der Zeitraum für die kostenfreie Nutzung der Bibliothek für Schüler der 2. Klassen aus unserem Amtsbereich ist das Schuljahr 2025/2026.

 

Bei rund 49 Kinder a 5 EUR/Jahr verzichtet die Stadt Altentreptow auf Erträge in Höhe von 245 EUR. Die Kompensation dieses Betrages erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

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