Beschlussvorlage - 01/BV/173/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend eines rechtskräftigen Urteils des OVG M-V ist es zulässig, dass die

gemeindlichen Bekanntmachungen auf der Grundlage von Vorschriften des BauGB ausschließlich im Internet veröffentlicht werden können, wenn dies in der Hauptsatzung als ortsübliche Bekanntmachung geregelt wird.

 

Diese rechtliche Möglichkeit soll mit der Änderung des § 12 Abs. 2 umgesetzt werden, um schnellstmögliches Inkrafttreten von Satzungen und sonstige Bekanntmachungen aus dem BauGB, eine längere Sichtbarkeit dieser Bekanntmachungen auf der Webseite und finanzielle Einsparungen durch Verringerung des Seitenumfanges des Amtsblattes zu erzielen.

 

Des Weiteren sollen auf Empfehlung des Städte und Gemeindetages MV die Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin im § 9 entsprechend der Entschädigungsverordnung MV (siehe Anlage) angehoben werden. Damit soll der deutlich gestiegenen und höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertreterfunktion Rechnung getragen werden.

 

Nach der Entschädigungsverordnung soll sich die Entschädigung von stellvertretenden Bürgermeistern in geschäftsführenden Gemeinden an der Einwohnerzahl des Amtes und nicht nur der geschäftsführenden Stadt orientieren.

 

Mit Stand 01.01.2025 hat das Amt eine Einwohnerzahl von 13.390 EW.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung  MV können ehrenamtliche Stellvertretungen der Bürgermeisterin aufgrund der Stellung als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel eine Entschädigung von höchsten 560 EUR monatlich erhalten.

 

Derzeit beträgt die Entschädigung der stellvertretenden Bürgermeisterinnen 280 EUR im Monat.

 

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Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow wird in der ausgewiesenen Fassung beschlossen. Die Entschädigung für die Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin wird auf………… EUR monatlich festgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 11109.50110000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Verwaltungsleitung/Entschädigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 8.160,00 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

2.840,00

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

5.320,00 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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