Beschlussvorlage - 01/BV/167/2025-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund von Nachfragen im Finanzausschuss gibt es folgende Ergänzungen/Erklärungen.

Die Gebühren für die Friedhöfe in Altentreptow und Rosemarsow sind neu kalkuliert worden. Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren liegt bereits 5 Jahren zurück. Außerdem wurde auf dem Friedhof in Altentreptow eine neue Bestattungsart „private Stele mit Begleitgrün“ eingeführt.

Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

  • „Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow“ vom 01.01.2021 i. V. m. der „Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow“ vom 13.07.2021.

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches die Kosten über die Grabfläche und über die Infrastrukturfläche (Parkplätze, Wege, Toilettenräume u. s. w.) auf die Nutzungsjahre verteilt.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

  • Die Gesamtfläche des Friedhofsgeländes ist um die Anteile für Kriegs- und Ehrengräber bereinigt, da die Kosten und Zuschüsse sich ausgleichen.
  • Für die Prognose der Daten für den Kalkulationszeitraum 2025-2029 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2022 bis 2024 herangezogen.
  • Für die Vorauskalkulation wurden Prognosewerte mittels Preisindizes herangezogen.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um neue Gebühren erheben zu können, muss die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow geändert werden.

 

Es ergeben sich für die einzelnen Grabarten nachfolgende Gebühren:

 

 

Die obenstehenden Gebühren sind über die Gesamtfläche der Friedhöfe errechnet worden.

 

In der alten Kalkulation wurde die Gesamtfläche der Friedhöfe um 30 % reduziert, da diese Flächen als öffentliches Grün mit parkähnlichem Charakter eines Waldfriedhofs eingestuft wurden, denn viele Menschen nutzen den Friedhof für einen Spaziergang.

 

Hier beträgt der Abzug durch Überkapazität 48,92 %. Dieser Anteil wird bei den Endkosten abgezogen. Dadurch ergeben sich niedrigere Endkosten als bei der 2. Darstellung. Die nicht ansatzfähigen Kosten wegen Überkapazität belaufen sich auf 62.310,14 € und müssen von der Stadt Altentreptow getragen werden.

 

 

Hier wurde ein 30%iger Abzug berücksichtigt. Es reduziert sich der Abzug durch Überkapazität auf 44,17 %, wodurch die Endkosten höher liegen als bei der 1. Darstellung. Die nicht ansatzfähigen Kosten wegen Überkapazität belaufen sich auf 56.261,87 € und müssen von der Stadt Altentreptow getragen werden.

 

 

Soll zukünftig weiterhin der 30%ige Abzug berücksichtigt werden, ergeben sich dadurch höhere Gebühren:

 

 

Aus Vereinfachungsgründen können die Gebühren abgerundet werden. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes laut KAG § 5 Abs. 1 nicht zulässig.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Kalkulation für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 2025

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 553000.4325000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grabnutzungsentgelte /Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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