Beschlussvorlage - 01/BV/163/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschloss am 21.03.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ der Stadt Altentreptow gemäß § 12 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung vom 15.05.2023 bis zum 20.06.2023. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.05.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 17.12.2024 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „Photovoltaikanlage westlich der Bahnlinie“ und die Begründung in der vorliegenden Entwurfsfassung vom Oktober 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wurde in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025 bei der Stadt Altentreptow bzw. des Amtes Treptower Tollensewinkel öffentlich ausgelegen bzw. standen auf der Homepage des Amtes Altentreptow zum Download bereit. Darüber hinaus erfolgte eine Beteiligung der Nachbargemeinden und Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt gemacht. Es ist darauf hingewiesen worden, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden konnten und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43 mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1 und Anlage 2) beschlossen.

 

2.

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom April 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2025 gebilligt.

 

4.

Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Stadt Altentreptow entstehen keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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