Beschlussvorlage - 04/BV/018/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur angenommen werden, wenn diese mit den Aufgaben der Gemeinde vereinbar sind und die Gemeindevertretung zugestimmt hat, sofern sie oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen liegen.

 

Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden, die einen Wert von 100 € übersteigen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Spenden erhalten:

 

Spender/in: 1. Frau Marita Zacharias  Höhe der Spende: 500,- € 

                     2. Landgut Grapzow GmbH Co KG    100,- €

                     3. Familie Gregor und Heike Böhm      50,- € 

                     4. HeRo Sonnenstrom GmbH     250,- €

                     5. Herr Philipp Schuhmann      200,- €

                     6. Herr Robert Strautz       150,- €

                     7. Grischow Agrar GmbH + Co.KG    500,- €

                     8. Hans-Jürgen Rienitz                                                            200,- €

   

Zweckbindung:  700. Jahrestag der Gemeinde Grischow

 

Die Spenden sind zweckgebunden.

 

Die Verwaltung hat geprüft, dass diese Spenden den gemeindlichen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V entsprichen und keine unzulässigen Bedingungen daran geknüpft sind.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grischow beschließt:

 

1. Die Spenden in Höhe von 500,00 € von Frau Marita Zacharias, 100,00 € vom Landgut Grapzow GmbH & Co KG, 50,00 € Familie Gregor und Heike Böhm, 250,00 € Firma HeRo Sonnenstrom GmbH, 200,00 € Philip Schuhmann, 150,00 €, Robert Strautz, 500,00 € Grischow Agrar GmbH + Co.KG, Hans-Jürgen Rienitz 200,00 € werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow angenommen.

 

2. Die Spenden werden zweckgebunden für den 700. Jahrestag der Gemeinde Grischow verwendet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Spenden ordnungsgemäß im Haushalt zu verbuchen, die Spendern über die Annahme zu informieren und die zweckgemäße Verwendung sicherzustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 28100.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- und sonstige Kulturpflege

 Sonstige laufende Erträge (u.a. Spenden)

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

4.000,00 

Haushaltsmittel:

 

 

 

  6.781,20 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

1.950,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

-4.731,20 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Spendeneinwerbung für das 700- jährige Jubiläum der Gemeinde Grischow

 

 

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