Beschlussvorlage - 03/BV/040/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbe- und Ladepark Breest" der Gemeinde Bartow
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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23.04.2025
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Sachverhalt
Für das in der Anlage 2 dargestellte Plangebiet beantragt die Bartow PV Management GmbH mit Sitz in der Dorfstraße 1 in 17089 Bartow die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Gewerbe- und Ladeinfrastruktur nördlich der Ortschaft Breest.
Das Plangebiet wird in den Anlagen 1 und 2 des Antrages dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nördlich der Ortschaft Breest, östlich und westlich der Bundesautobahn 20. Der Geltungsbereich ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem sogenannten Außenbereich zugeordnet.
In der Regel ist die baurechtliche Zulässigkeit von Gewerbe- und Ladeinfrastruktur, welche der Versorgung von Elektrofahrzeugen dienen, nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB gegeben. Vor diesem Hintergrund resultiert die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Zwischen dem Vorhabenträger, der Bartow PV Management GmbH, und der Gemeinde Bartow soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan für die Gemeinde Bartow (sowie der ehemaligen Gemeinde Breest) besteht nicht.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:
1.
Für den in der Anlage 2 des Antrages dargestellten Geltungsbereich mit den aus der Anlage 1 des Antrages ersichtlichen Flurstücke die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 9 „Gewerbe- und Ladepark Breest“.
2.
Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb von Gewerbe- und Ladeinfrastruktur einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Versorgung von Elektrofahrzeugen zu sichern.
3.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten.
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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