Beschlussvorlage - 04/BV/017/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur angenommen werden, wenn diese mit den Aufgaben der Gemeinde vereinbar sind und die Gemeindevertretung zugestimmt hat, sofern sie oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen liegen.

 

Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Sponsoring-Verträge, die einen Wert von 100 € übersteigen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde einen Regionalfördervertrag erhalten und abgeschlossen:

 

Förderer/in:    E.DIS Netz GmbH

 

Höhe des Förderung:  400,00 € (einmalig)

 

Zweckbindung:   700. Jahrestag der Gemeinde Grischow

 

Vertragsnummer:  40448

 

Der Regionalfördervertrag ist zweckgebunden.

 

Die Verwaltung hat geprüft, dass dieser Regionalfördervertrag den gemeindlichen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V entspricht und keine unzulässigen Bedingungen daran geknüpft sind.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:

 

1. Der Regionalfördervertrag in Höhe von 400,00 €, gefördert von der E.DIS Netz GmbH wird gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow angenommen.

 

2. Diese Förderung wird zweckgebunden für das 700. Jahrestag der Gemeinde Grischow verwendet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Sponsoring ordnungsgemäß im Haushalt zu verbuchen, den Förderer/in über die Annahme zu informieren und die zweckgemäße Verwendung sicherzustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige weitere laufende Erträge (u.a. Spenden)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

400,00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

400,00 € 

noch verfügbar:

 

 

 

 

 

 

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