Beschlussvorlage - 04/BV/016/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur angenommen werden, wenn diese mit den Aufgaben der Gemeinde vereinbar sind und die Gemeindevertretung zugestimmt hat, sofern sie oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen liegen.

 

Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden, die einen Wert von 100 € übersteigen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Spenden erhalten:

 

Spender/in:  1. Firma Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH Ostmecklenburg-Vorpommern (GKU)

2. Frau Griesbach, Sibille

   3. Herr Mewes, Kai

4. Frau Achterberg, Ute (Interessengemeinschaft Kabelfernsehen Grischow)

5.Herr Grewe, Gerald

6.Sparkasse Neubrandenburg/Demmin

7.Fahrtec Systeme GmbH

8.WIND-projekt Ingenieur-u.Projektentwicklungsges.mbH

 

Höhe der Spende:  1.   100,00 €

   2.     50,00 €

   3.    500,00 €

                                4. 4.381,20 €

                                   5.     100,00€

                                   6.    500,00€

                                   7.    500,00€

                                   8.    250,00€ 

 

Zweckbindung:  700. Jahrestag der Gemeinde Grischow

 

Die Spenden sind zweckgebunden.

 

Die Verwaltung hat geprüft, dass diese Spenden den gemeindlichen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V entspricht und keine unzulässigen Bedingungen daran geknüpft sind.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grischow beschließt:

 

1. Die Spenden in Höhe von 100,00 €, gestiftet von der Firma Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH Ostmecklenburg-Vorpommern (GKU); 50,00 € von Frau Griesbach, Sibille; 500,00 € von Herrn Mewes, Kai; 4.381,20 € von Frau Achterberg, Ute (Interessengemeinschaft Kabelfernsehen Grischow), 100,00€ von Herrn Grewe, Gerald, 500,00€ von der Sparkasse Neubrandenburg Demmin, 500,00€ der Firma Fahrtec Systeme GmbH, 250,00€ von der Firma WIND-projekt Ingenieur-u.Projektentwicklungsges.mbH

                                    werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow angenommen.

 

2. Die Spenden werden zweckgebunden für den 700. Jahrestag der Gemeinde Grischow verwendet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Spenden ordnungsgemäß im Haushalt zu verbuchen, den Spender/in über die Annahme zu informieren und die zweckgemäße Verwendung sicherzustellen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 28100.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- und sonstige Kulturpflege

 Sonstige laufende Erträge (u.a. Spenden)

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0,00 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

6381,20 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

6381,20 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Spendeneinwerbung für das 700- jährige Jubiläum der Gemeinde Grischow

 

 

Loading...