Beschlussvorlage - 01/BV/097/2024-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Stadt Altentreptow für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes.

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2025 ist durch den positiven Vortrag gemäß Jahresabschluss 2022 und Rücklagenentnahmen in den Haushaltsvorjahren 2023 und 2024 unterjährig ausgeglichen, auch für die Folgejahre kann der Haushaltsausgleich durch Rücklagenentnahmen erreicht werden.

 

Im Finanzplan kann durch den positiven vorläufigen Jahresabschluss 2024 ebenfalls der Haushaltsausgleich erreicht werden.

 

Während der Finanzausschusssitzung am 19.02.2025 wurde beantragt, dass die investiven Auszahlungen um die Maßnahme Überdachung F.-Reuter-Turnplatz in Höhe von 50.000 € erhöht werden sollen.

Um die geplanten Investitionsmaßnahmen durchführen zu können, wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.965.200 € erforderlich sein. Die Kreditaufnahmen erfolgen erst nach Feststellung der tatsächlichen Notwendigkeit, zur Zwischenfinanzierung der Maßnahmen bis zur Ausreichung der beantragten und bewilligten Fördermittel, wird ein Kassenkredit in der Haushaltssatzung in Höhe von 3.783.400 € ausgewiesen. Beide Kreditaufnahmen sind genehmigungspflichtig.

 

Zur Hauptausschusssitzung am 04.03.2025 wurde durch die Verwaltung eine weitere Veränderung der Planansätze beantragt. Für die automatische Aufnahme von Straßenschäden ist eine Software erforderlich, die Aufwendungen/Auszahlungen belaufen sich auf ca. 34.000 €. Bei den Zuschüssen an ortsansässige Vereine musste der Planansatz um 500 € erhöht werden und auch bei der Position Straßen- und Wegeunterhaltung mussten die Aufwendungen/Auszahlungen um 100.000 € erhöht werden (Gehweg Rosemarsow). Durch die Erhöhung der Aufwendungen um 134.500 € musste auch die Entnahme aus Rücklagen um 134.500 € erhöht werden, so dass der Haushaltsausgleich weiterhin gegeben ist. Diese Aufwendungen ziehen auch laufende Auszahlungen nach sich. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen verringert sich dadurch auf 44.135 €.

 

Die Hebesätze wurden gegenüber dem Haushaltsvorjahr nicht verändert.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wird die Bürgermeisterin nach pflichtgemäßem Ermessen eine Haushaltsperre gemäß § 51 KV M-V aussprechen.

 

Gemäß § 22 Abs. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2025 zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2025

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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