Beschlussvorlage - 02/BV/023/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin hat am 23.10.2024 den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wurde gebilligt.

 

Die Gemeinde Siedenbollentin legte den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor. Im Rahmen der Genehmigungsprüfung führte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Maßgaben hinsichtlich der Bestätigung der Maßgabenerfüllung des ZAV-Bescheides und der Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege auf. Die Gemeinde Siedenbollentin tritt diesen Maßgaben bei und passt die Satzungsunterlagen entsprechend an.

 

Die Maßgaben werden durch

- Einholung der schriftlichen Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben aus dem

Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V vom 27.01.2023,

- Konkreter Benennung des Ökokontos in Abstimmung mit der unteren

Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und

- Beschlussfassung eines erneuten Satzungsbeschlusses

erfüllt.

 

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin“ ist erneut zu billigen und zu beschließen.

 

Anschließend ist die Erfüllung der Maßgaben der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin beschließt:

 

1.

Die Gemeinde Siedenbollentin tritt den in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 11.12.2024 (3842/2024-502) aufgeführten Maßgaben bei. Die Satzungsunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten.

 

2.

Die Maßgaben sind durch

 

  1. Einholung der schriftlichen Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben aus

dem Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V vom 27.01.2023,

 

  1. Konkreter Benennung des Ökokontos in Abstimmung mit der unteren

Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und

 

  1. Beschlussfassung eines erneuten Satzungsbeschlusses

 

zu erfüllen.

 

3.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der

Gemeinde Siedenbollentin, aktualisiert auf Stand Januar 2025, wird erneut gebilligt und beschlossen.

 

4.

Die Erfüllung dieser Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur

Bestätigung vorzulegen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Gemeinde Siedenbollentin entstehen keine Kosten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...