Beschlussvorlage - 01/BV/123/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Volker Marek-Wehrmann von der Energie-Projekt-Nord GmbH, Niedernstraße 5 in 23628 Lübeck-Krummesse  hat als Vertreter  für die Wind MV  im Bauausschuss am 21. Januar 2025 das Konzept zum Repowering von einer Windenergieanlage im Vorranggebiet Altentreptow West durch die Wind MV vorgestellt.

 

Der Vorlage ist die Präsentation beigefügt. Sie zeigt auch zwei Karten, wo die potentielle Windeignungsfläche liegt, in der die vorhandene Windenergieanlage steht, sowie die  Reduzierung der Schallwerte.

 

Eine weitere Karte  stellt die Auswirkungen der Schatten dar. Durch die Vorbelastung ist an manchen Objekten der Grenzwert erreicht, so dass die neue WEA über ein Schattenabschaltmodul geregelt wird. Somit kann an allen Immissionsorten der gesetzliche Grenzwert eingehalten werden. Die WEA werden bei Beschattung in Pause gesetzt, so dass kein drehender Schatten über die Objekte läuft.

 

Eine Unterstützung der Stadt durch den dafür vorgesehenen § 6 EEG ist vorgesehen. Dieser sieht vor, dass die Betreiber den Gemeinden mit jeder eingespeisten Kilowattstunde 0,2 Cent im Umkreis von 2,5 km anbieten dürfen. Bürgerbeteiligung an dem geplanten Vorhaben ist fester Bestandteil der Planung und in MV durch das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz vorgesehen.

 

Der Bauausschuss hat sich lt. Protokoll für ein Repowering ausgesprochen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 04.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow beschlossen. Auf die Beschlussvorlage 01/BV/084/2020 wird verwiesen. Des Weiteren wurde parallel für den Bereich eine Veränderungssperre erlassen (01/BV/086/2020). Die Veränderungssperre wurde bereits einmal verlängert und ist am 03.04.2023 abgelaufen. Mit Beschluss vom 08.08.2023 wurde eine erneute Veränderungssperre durch die Stadtvertretung (01 BV/787/2023 beschlossen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren (August 2025) außer Kraft. Eine weitere Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

 

Die Wind MV möchte vor Auslösung der kostenaufwendigen Planungen eine Zustimmung zum Vorhaben durch die Stadtvertretung.

 

Gemäß § 22 Abs. 3  Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt dem Antrag der Wind MV auf Repowering einer Windkraftanlage im Windeignungsgebiet West der Stadt Altentreptow zuzustimmen/nicht zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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