Beschlussvorlage - 01/BV/119/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 04. Februar 2025 hat die AFD-Fraktion nachfolgenden Antrag eingereicht:

 

Tourismus stärken – Alleinstellungsmerkmal „Großer Stein“ besser

vermarkten

 

Prüfungsauftrag:

Wie kann die Beschilderung, die auf den „Großen Stein“ hinweist, deutlich verbessert werden?

Derzeit weißt lediglich ein kleines unscheinbares Schild auf unsere Sehenswürdigkeit hin. Es ist anzustreben, dass an der Bundesstraße mehrere große Schilder auf den „Großen Stein“ hinweisen, insbesondere an der Abfahrt Klosterberg, aber auch für die Autofahrer, die von der Autobahn kommen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob an der Autobahn ein großes Schild aufgestellt werden kann, dass die Autofahrer auf den „größten sichtbaren Findling Norddeutschlands“ hinweist, so wie es beispielsweise für den Naturerlebnispark Mühlenhagen der Fall ist.

 

Welche Möglichkeiten hat die Stadt Altentreptow, um das Linksabbiegen zum „Großen Stein“ künftig zu ermöglichen?

Derzeit ist das Linksabbiegen von der Bundesstraße nicht erlaubt, das ist für Touristen, die den großen Stein besichtigen wollen hinderlich.

 

Wie kann die Stadt Altentreptow noch mehr Informationen für interessierte Touristen

bereitstellen?

Derzeit sind am Stein mehrere Schilder aufgestellt und das Areal ist in einem ansehnlichen Zustand. Die Informationen sollten für Touristen allerdings noch ausgebaut werden, indem man beispielsweise QR-Codes dort anbringt, mit denen man dann auf eine Infowebseite weitergeleitet wird. Hier sind Filme und Fotos einsehbar, die die damalige Hebung des Steins zeigen. Ferner sollte die Stadt auf Tourismusportalen und im Netz viel mehr auf dieses touristische Highlight hinweisen. Ebenfalls ist darüber nachzudenken, vor Ort mehr Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

 

Ist ein abendliches Anstrahlen des Steins möglich und welche Kosten würden dafür entstehen?

Viele Städte strahlen ihre Wahrzeichen nachts an und lenken damit eine besondere Aufmerksamkeit darauf. Auch beim imposanten „Großen Stein“ würde sich ein Anstrahlen anbieten.

 

 Soll der „Große Stein“ wieder als „Bismarck Findling“ bezeichnet werden? Die Bezeichnung

„Bismarck-Findling würde gewiss noch mehr Touristen anlocken als die jetzige Bezeichnung „Großer Stein“. Die Stadt möge mit den Einwohnern von Altentreptow eine Diskussionsprozess in Gang setzen, um zu prüfen, ob eine Namensänderung von den Altentreptowern gewünscht ist. 

 

Begründung:

Mit dem „Großen Stein“ hat die Stadt ein touristisches Highlight, um das uns viele andere Städte beneiden würden. Die damalige Hebung des Steins hat zudem eine große Öffentlichkeitswirkung gehabt und auch kritische Stimmen hinsichtlich der hohen Kosten hervorgebracht. Dennoch liegt der Stein nun gut sichtbar in idealer Lage. Dies müssen wir als Stadt nutzen und diese Sehenswürdigkeit besser vermarkten. Deshalb wird die Stadt beauftragt ein Konzept anzufertigen, das die oben genannten Fragen aufgreift und darlegt, welche Fördermöglichkeiten es für die Umsetzung der Pläne gibt. Gerne können dazu im Ausschuss weitere Detailfragen geklärt werden. 

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die  Verwaltung,  zu prüfen, inwieweit unser touristisches  Highlight „Großer Stein“ unter den im Sachverhalt aufgeführten Gesichtspunkten besser vermarktet werden kann. Die Verwaltung berichtet der Stadtvertretung zeitnah über Möglichkeiten zur Umsetzung und Finanzierung der geplanten Maßnahmen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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