Beschlussvorlage - 40/BV/023/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6 "Batterie-Großspeicheranlage Breesen" der Gemeinde Breesen
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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18.02.2025
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 24.01.2025 hat die Neoen Renewables Deutschland GmbH
(nachfolgend Investor) bei der Gemeinde Breesen beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens einzuleiten.
Der Investor beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Batterie-Großspeichers auf dem in der Anlage 1 dargestellten Plangebiet. Zur Realisierung wird ein Gewerbegebiet „Batterie-Großspeicheranlage“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan soll dem dringenden Bedarf an Großbatteriespeichern als eine Säule der Energie- und Wärmewende Rechnung tragen. In der Stromspeicher-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 11. Dezember 2023 wird die hervorgerufene Rolle von Batteriespeichern deutlich formuliert. Die Batterie-Großspeicheranlage soll sowohl die Stabilität der Energienetzte als auch die Ausbauziele für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ohne eine zu einem erheblichen Energieverlust führende Abschaltung dieser Anlagen erreicht werden.
Die Gemeinde Breesen stimmt diesem Antrag des Investors zu. Der Investor verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Breesen.
Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Gemeinde Breesen verfügt über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan und ist derzeitig nicht in der Lage einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet zu erarbeiten. Gemäß § 8 Abs. 4 BauGB kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird. Die zeitnahe Errichtung und der Betrieb des Batteriespeichers liegen im besonderen Interesse der Kommune. Das Erfordernis ergibt sich aus den konkreten Investitionsabsichten des Investors und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung sowie zusätzlichen Steuereinnahmen für die Gemeinde Breesen. Zudem entspricht die Errichtung dieser Batterie-Großspeicheranlage der Stromspeicher-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 11. Dezember 2023.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde stimmt dem Antrag der Neoen Renewables
Deutschland GmbH auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Batterie-Großspeicheranlage Breesen“
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er beläuft sich auf etwa 12,9 ha und umfasst das Flurstück 11/34 der Flur 2 in der Gemarkung Breesen.
2.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes „Batterie-Großspeicheranlage“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Batterie-Großspeicheranlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen.
3.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
4.
Die Durchführung der Verfahrensschritte §§ 2a bis 4a BauGB wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten, das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH, übertragen. Es wird eine Verfahrensvollmacht erstellt.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Finanz. Auswirkung
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in Folgejahren: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Der Gemeinde Breesen entstehen keine Kosten.
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Anlagen
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1
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978,4 kB
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