Beschlussvorlage - 01/BV/117/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Neverin ist im Jahr 2024 an die Stadt Altentreptow herangetreten, um verwaltungsübergreifend aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels  eine kommunale Zusammenarbeit aufzubauen.

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Neverin  ermöglicht einen wirtschaftlichen Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen. Durch den Einsatz von spezialisiertem Fachpersonal können Personalkosten gesenkt und effiziente Arbeitsstrukturen geschaffen werden.

 

Im ersten Schritt wurde sich darauf verständigt, die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft  zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgabe der Wohngeldstelle des Amtes Neverin  durch die Stadt Altentreptow zu regeln.

 

Da die  Personalausstattung  stark von der Fallzahl geprägt ist, gehört die Kennzahl „Zahl der Wohngeldberechnungsfälle pro Vollzeitstelle“ mit in die Betrachtung. Auf jeden  Vollzeitbeschäftigten kommen durchschnittlich 55 Bescheide je Monat, d.h. 660 Fälle im Jahr.

 

Im Jahr 2024 hatte die Stadt Altentreptow 755 Fälle. Für die Wohngeldsachbearbeitung sind 1,5 Stellen im Stellenplan vorgesehen, d. h. durchschnittlich  63 Fälle je Monat. Tatsächlich werden demzufolge 1,15 VzÄ erforderlich.

 

Das Amt Neverin hat 144 Fälle im Jahr, d. h. 12 Fälle monatlich dazu, ergeben insgesamt rund 75 Fälle/Monat = 1,36 VzÄ für die Bearbeitung erforderlich.

 

Mit den 1,5 Stellen lt. Stellenplan der Stadt Altentreptow ist eine gemeinsame Wohngeldstelle umsetzbar.

 

In diesem Jahr sollen die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Verwaltungsgemeinschaft geschaffen werden.

 

Ab dem 01.01.2026 verpflichtet sich die Stadt Altentreptow die Wohngeldbearbeitung im Namen des Amtes Neverin durchzuführen.

 

Die Aufgaben werden mit dem bei der Stadt Altentreptow beschäftigten  Personal erledigt.

 

Die tatsächlichen Personalkosten der Mitarbeiter inkl. der Nebenkosten (wie z. B.  Ausbildungs- und Fortbildungskosten, Verwaltungsgemeinkosten)  und alle Sach- und Verwaltungskosten tragen die Beteiligten gemeinsam nach Maßgabe einer fallbezogenen Abrechnung nach Anlage 2 des Vertrages. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung.

 

Die Kosten werden jährlich bis zum 31. März für das abgelaufene Haushaltsjahr abgerechnet.

 

Die detaillierten Regelungen sind im beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag nachlesbar.

 

Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die nachfolgend in der Musterberechnung aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile stehen den aus einer Zusammenarbeit resultierenden Nachteilen (Einschränkung Bürgernähe und ggfls. längere Bearbeitungszeiten bei Anträgen, die ohne Beratung gestellt werden) gegenüber.

 

Bruttopersonalkosten p.a. für 1,5 VZÄ EG 9 a, 39 Std./Wo)     89.650 EUR

zzgl. Sachkostenpauschale (1,5 AP á 9.700 €)               9.375 EUR

zzgl. Gemeinkostenpauschale (20% von Bruttopersonalkosten)    17.930 EUR

zzgl. Betriebskosten Software                                 9.800 EUR                                                                                        

umzulegende Gesamtkosten Wohngeldstelle:              126.755 EUR

 

Für die Berechnung werden 126.800 EUR zugrunde gelegt.

 

Die Kostenverteilung erfolgt im Verhältnis 80 (Stadt Altentreptow) zu 20 (Amt Neverin) – Grundlage bilden die Fallzahlen.

 

Daraus ergibt sich für die Stadt Altentreptow eine Reduzierung der Vorhaltekosten für die Wohngeldstelle in Höhe von rund 25.350 EUR

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt mit dem Amt Neverin einen öffentlichen -rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow abzuschließen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Verhandlungen mit dem Amt Neverin zu den   Vertragsdetails und den Kosten zu führen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2025

 

 

in Folgejahren: 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

Die Kostenerstattung wird in der Haushaltsplanung 2026 ff berücksichtigt.

 

 

 

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Anlagen

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