Beschlussvorlage - 01/BV/117/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgabe der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.03.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.03.2025
|
Sachverhalt
Das Amt Neverin ist im Jahr 2024 an die Stadt Altentreptow herangetreten, um verwaltungsübergreifend aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels eine kommunale Zusammenarbeit aufzubauen.
Eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Neverin ermöglicht einen wirtschaftlichen Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen. Durch den Einsatz von spezialisiertem Fachpersonal können Personalkosten gesenkt und effiziente Arbeitsstrukturen geschaffen werden.
Im ersten Schritt wurde sich darauf verständigt, die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgabe der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow zu regeln.
Da die Personalausstattung stark von der Fallzahl geprägt ist, gehört die Kennzahl „Zahl der Wohngeldberechnungsfälle pro Vollzeitstelle“ mit in die Betrachtung. Auf jeden Vollzeitbeschäftigten kommen durchschnittlich 55 Bescheide je Monat, d.h. 660 Fälle im Jahr.
Im Jahr 2024 hatte die Stadt Altentreptow 755 Fälle. Für die Wohngeldsachbearbeitung sind 1,5 Stellen im Stellenplan vorgesehen, d. h. durchschnittlich 63 Fälle je Monat. Tatsächlich werden demzufolge 1,15 VzÄ erforderlich.
Das Amt Neverin hat 144 Fälle im Jahr, d. h. 12 Fälle monatlich dazu, ergeben insgesamt rund 75 Fälle/Monat = 1,36 VzÄ für die Bearbeitung erforderlich.
Mit den 1,5 Stellen lt. Stellenplan der Stadt Altentreptow ist eine gemeinsame Wohngeldstelle umsetzbar.
In diesem Jahr sollen die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Verwaltungsgemeinschaft geschaffen werden.
Ab dem 01.01.2026 verpflichtet sich die Stadt Altentreptow die Wohngeldbearbeitung im Namen des Amtes Neverin durchzuführen.
Die Aufgaben werden mit dem bei der Stadt Altentreptow beschäftigten Personal erledigt.
Die tatsächlichen Personalkosten der Mitarbeiter inkl. der Nebenkosten (wie z. B. Ausbildungs- und Fortbildungskosten, Verwaltungsgemeinkosten) und alle Sach- und Verwaltungskosten tragen die Beteiligten gemeinsam nach Maßgabe einer fallbezogenen Abrechnung nach Anlage 2 des Vertrages. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung.
Die Kosten werden jährlich bis zum 31. März für das abgelaufene Haushaltsjahr abgerechnet.
Die detaillierten Regelungen sind im beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag nachlesbar.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die nachfolgend in der Musterberechnung aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile stehen den aus einer Zusammenarbeit resultierenden Nachteilen (Einschränkung Bürgernähe und ggfls. längere Bearbeitungszeiten bei Anträgen, die ohne Beratung gestellt werden) gegenüber.
Bruttopersonalkosten p.a. für 1,5 VZÄ EG 9 a, 39 Std./Wo) 89.650 EUR
zzgl. Sachkostenpauschale (1,5 AP á 9.700 €) 9.375 EUR
zzgl. Gemeinkostenpauschale (20% von Bruttopersonalkosten) 17.930 EUR
zzgl. Betriebskosten Software 9.800 EUR
umzulegende Gesamtkosten Wohngeldstelle: 126.755 EUR
Für die Berechnung werden 126.800 EUR zugrunde gelegt.
Die Kostenverteilung erfolgt im Verhältnis 80 (Stadt Altentreptow) zu 20 (Amt Neverin) – Grundlage bilden die Fallzahlen.
Daraus ergibt sich für die Stadt Altentreptow eine Reduzierung der Vorhaltekosten für die Wohngeldstelle in Höhe von rund 25.350 EUR
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt mit dem Amt Neverin einen öffentlichen -rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow abzuschließen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Verhandlungen mit dem Amt Neverin zu den Vertragsdetails und den Kosten zu führen.
Finanz. Auswirkung
|
im lfd. Haushaltsjahr: 2025 |
|
|
in Folgejahren: 2026 |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
x |
nein |
|
|
|
|
nein |
x |
ja |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
|
|
einmalig |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
x |
jährlich wiederkehrend |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Mittel stehen: |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
stehen zur Verfügung unter |
|
|
stehen nicht zur Verfügung |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
Produktsachkonto: |
|
|
|
Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
|
|||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel: |
|
Haushaltsmittel: |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
|
|||||||
|
Maßnahmesumme: |
|
Maßnahmesumme: |
|
||||||
|
noch verfügbar: |
|
noch verfügbar: |
|
|
|||||
|
Erläuterungen:
Die Kostenerstattung wird in der Haushaltsplanung 2026 ff berücksichtigt.
|
|||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
265,2 kB
|
