Beschlussvorlage - 01/BV/115/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Als weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstadt und zur Förderung der Wirtschaft der Stadt Altentreptow soll eine erste Auflage „City-Gutschein Altentreptow“ gestartet werden.

 

Der City-Gutschein Altentreptow“ soll ein  lokaler Stadtgutschein für Altentreptow sein, der ausschließlich bei teilnehmenden Händlern, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen, Vereinen u.a.  in und um unsere schöne Stadt eingelöst werden kann.

 

Dieser Stadtgutschein soll helfen, den Umsatz in der Stadt zu halten und den Bürgern die Möglichkeit geben, die heimische Wirtschaft zu stützen.

 

Zunächst soll mit einer kleineren Auflage von 500 Stück gestartet werden. Die Verwaltung wird  alle  in Frage kommenden Unternehmen ansprechen.

 

Von den Unternehmen, die mitmachen wollen, soll ein kleiner einmaliger Unkostenbeitrag (ca. 35 - 50 EUR Verwaltungspauschale) erhoben werden.

 

Der Gutschein soll so gestaltet werden, dass der Betrag frei gewählt werden kann. Alle teilnehmenden Unternehmen werden mit ihrem Logo vertreten sein. Es wird zusätzlich auch eine Liste mit allen beteiligten Unternehmen geben.

 

Der Gutschein muss innerhalb von drei Jahren eingelöst werden (allgemeine Verjährungsfrist). Danach kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

 

Insgesamt wurden 10.000 EUR für die Maßnahme im Haushaltsplan 2025 eingestellt.

 

Sollte der City-Gutschein bei den teilnehmenden Händlern, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen  und von den Bürgern gut angenommen werden, ist eine weitere Auflage geplant.

 

Erhältlich wird der Gutschein im Bürgerbüro der Stadt sein.

 

Geplant ist hierzu ein öffentlicher Aufruf an alle Unternehmen. Diese können ihre  Teilnahme anmelden (telefonisch o. per E-Mail). Sie erhalten dann die erforderlicher Informationsmaterialien. Die Teilnahme muss dann schriftlich bestätigt werden.

 

Es werden aber auch gezielte Gespräche zu führen sein.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs.3 KV M-V die Stadtvertretung Altentreptow zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt zur Stärkung der städtischen Wirtschaft und zur Belebung der Innenstadt die Maßnahme „City-Gutschein Altentreptow“ umzusetzen. Die damit verbundenen Aufwendungen trägt die Stadt Altentreptow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 511020.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Citymanager/Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

40.000,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die finanziellen Mittel werden im Haushaltsplan 2025 ff eingestellt.

 

 

 

 

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