Beschlussvorlage - 02/BV/019/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin hat am 23.10.2024 den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wurde gebilligt.

 

Die Gemeinde Siedenbollentin legte den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor. Im Rahmen der Genehmigungsprüfung führte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Maßgaben hinsichtlich der Bestätigung der Maßgabenerfüllung des ZAV-Bescheides und der Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege auf. Die Gemeinde Siedenbollentin tritt diesen Maßgaben bei und passt die Abwägungs- und Satzungsunterlagen entsprechend an.

 

Der Beitrittsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen, sind für 14 Tage im Internet zu veröffentlichen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor dem Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich sowie auf der Internetseite des Amtes und auf dem Bau- und Planungsportal M-V bekannt zu machen.

 

Es ist eine betroffenen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Nach den Beteiligungen werden die Stellungnahmen geprüft und behandelt. Der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss sind erneut zu fassen.

Die Erfüllung der Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

Der Gemeinde Siedenbollentin entstehen keine Kosten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin beschließt:

 

1.

Die Gemeinde Siedenbollentin tritt den, in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 11.12.2024 (3842/2024-502), aufgeführten Maßgaben bei. Die Abwägungs- und Satzungsunterlagen werden entsprechend überarbeitet.

 

2.

Der Beitrittsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen, sind für 14 Tage im Internet zu veröffentlichen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor dem Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich sowie auf der Internetseite des Amtes und auf dem Bau- und Planungsportal M-V bekannt zu machen. Es ist eine betroffenen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

3.

Nach Durchführung der Beteiligungen sind der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss erneut zu fassen.

 

4.

Die Erfüllung dieser Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Der Gemeinde Siedenbollentin entstehen keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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