Beschlussvorlage - 01/BV/090/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektgesellschaft für die Potenzialfläche Nr. 22
(laut Teilfortschreibung Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2024
|
Sachverhalt
Mit der Teilfortschreibung im Programmsatz 6.5. (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte – Vorentwurf 2023 – Anlage zum Beschluss 3/23 der 58. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte wird das Ziel verfolgt, die raumordnungsrechtlichen gesicherten Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweiten.
Im Vorentwurf wurde auch für Altentreptow-Süd eine Potenzialfläche für Windenergieanlagen dargestellt – Nr. 22 (Anlage Karte). Mit den Standortvorschlägen ist noch keine Entscheidung gefallen. Es sind anhand von festgelegten Kriterien zunächst nur Vorschläge für möglicherweise geeignete Flächen.
Die Stadt Altentreptow ist Eigentümer von Flächen in diesem für Windenergie ausgewiesenen Potenzialgebiet.
Die Stadt Altentreptow beschäftigt sich seit längerem mit der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Teilhabe, welche auf eigenen Flächen in einem Windeignungsgebiet regeneriert werden können.
Aus diesem Grund soll die Gründung einer Projektgesellschaft zur Vorbereitung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von WKA für die ausgewiesene Potenzialfläche in Altentreptow-Süd etabliert werden. Sie dienst dazu, die Komplexität des Vorhabens zu meistern und frühzeitig mit allen Landeigentümern eine gemeinsame optimierte Nutzung in der Potenzialfläche zu ermöglichen.
Die Bürgermeisterin soll mit dem Beschluss ermächtigt werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie
- die Rechtsform,
- den Gesellschaftervertrag,
- Haftungskapital,
- Finanzierung der Gesellschaft,
- die Geschäftsführung,
- die Aufgabenverteilung
- Vorberatung mit der uRAB
mit den an der Projektgesellschaft beteiligten Partnern vorzubereiten und der Stadtvertretung im I. Quartal 2025 die Ergebnisse vorzustellen bzw. den Gründungsbeschluss vorzubereiten.
Gemäß § 22 Abs. 1 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow bekennt sich zur Potenzialfläche 22 aus der Teilfortschreibung des Programmsatzes 6.5. (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte – Vorentwurf 2023 – Anlage zum Beschluss 3/23 der 58. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte und beschließt:
Die Gründung der Projektgesellschaft zur Vorbereitung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von WKA für die ausgewiesene Potenzialfläche in Altentreptow-Süd.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Eigentümern, welche die größten Flächen im Planungsgebiet haben, im Zusammenhang mit der Projektgesellschaft zu verhandeln.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Gründungsbeschluss für die Stadtvertretung vorzubereiten.
Weiterhin wird sie beauftragt, im Einvernehmen mit den oben genannten Eigentümern, in einem öffentlichen Verfahren, die fachliche Begleitung der Projektgesellschaft auszuschreiben. Zu achten ist hierbei auf Regionalität, Kompetenz und Preis.
Die Vergabeentscheidung liegt dann bei den Gesellschaftern der Projektgesellschaft.
Die Bürgermeisterin setzt die zuständigen Behörden hierüber in Kenntnis und verhandelt gleichzeitig, dass im WEG „Altentreptow West“ keine Vergrößerung/Bebauung (laut 3. Fortschreibung – „Der Zipfel“) vorgenommen wird.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
|
|
in Folgejahren: |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
nein |
|
|
|
|
nein |
|
ja |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
|
|
einmalig |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
jährlich wiederkehrend |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Mittel stehen: |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
stehen zur Verfügung unter |
|
|
stehen nicht zur Verfügung |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Produktsachkonto: |
|
|
|
Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
|
|||
|
|
|
|
||||||
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
||
|
|
|
|
||||||
|
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel: |
|
Haushaltsmittel: |
|
|
|||||
|
|
|
|
||||||
Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
|
|||||||
Maßnahmesumme: |
|
Maßnahmesumme: |
|
||||||
noch verfügbar: |
|
noch verfügbar: |
|
|
|||||
Erläuterungen:
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
617,9 kB
|
