Beschlussvorlage - 06/BV/016/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow, beschlossen in der Gemeindevertretersitzung vom 08.08.2024, weist keine Festlegungen im § 7 hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigungen nach der Entgeltverordnung vom 15.05.2024 aus.

 

Der Entwurf der Hauptsatzung wird in Gänze zur Beschlussfassung neu vorgelegt.

Der im § 7 Entschädigungen ausgewiesene Text weist Höchst-/Kann-Beträge für die Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und deren Stellvertretung, zum Sitzungsentgelt und zum Sockelbetrag aus.

 

Es sind festzulegen:

  • die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister;
  • Festlegung, ob die Stellvertretung eine Aufwandsentschädigen haben soll und wenn ja, in welcher Höhe
  • Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes
  • Festlegung, ob ein Sockelbetrag gezahlt werden soll.

 

Entsprechend § 5 Abs. 2 i.V. mit § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung zuständig.

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Beschlussvorschlag

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmensumme:

 

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Entsprechende Aufwendungen sind im Haushalt 2024 und werden in den Haushalt 2025 ausgewiesen.

 

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Anlagen

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