Beschlussvorlage - 03/BV/022/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die EOS Windpark Fuchsberg GmbH & Co KG, Junkerstraße 65, 78266 Büsingen am Hochrhein betreibt einen Windpark aus 11 Windenergieanlagen.

Die WEA 1 bis WEA 11 sind jeweils bereits vor Vertragsschluss in Betrieb gegangen im Sinne des § 3 Nr. 30 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes („EEG"), in der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung („EEG 2023").

 

Die WEA weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000

Kilowatt auf.

 

Die Standorte, der vom Betreiber betriebenen WEA 1 bis WEA 11, sind in dem Lageplan

eingezeichnet, der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt ist. Eine Inbetriebnahme im Sinne

des § 3 Nr. 30 EEG 2023 (im Folgenden: „Inbetriebnahme") der WEA 1 bis WEA 11 erfolgte

im Zeitraum 14.12.2007 - 11.02.2009.

 

Der Betreiber plant, der Gemeinde einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inkrafttreten dieses Vertrages verbindlich anzubieten. Die Gemeinde ist gewillt, das Angebot des Betreibers anzunehmen. Zu diesem Zweck soll beigefügter Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag beginnt ab dem 01.12.2023. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre.

 

Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. 

 

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Bartow (von insgesamt 100 %)

Erwartetet Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

Jährlicher Betrag

WEA 1

16,60

4.900.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

1.627 EUR

WEA 2

0,80

4.500.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

72 EUR

WEA 3

2,40

4.300.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

206 EUR

WEA 4

6,90

4.300.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

593 EUR

WEA 5

7,10

4.300.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

611 EUR

WEA 6

13,80

4.300.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

1.187 EUR

WEA 7

7,90

4.300.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

679 EUR

WEA 8

4,60

4.500.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

414 EUR

WEA 9

1,80

4.500.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

162 EUR

WEA 10

0,20

4.500.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

18 EUR

WEA 11

0,00

4.500.000 kWh

14.12.2007- 11.02.2009

0 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 5.569 EUR beginnend mit dem Jahr 2023. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Bartow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der EOS Windpark Fuchsberg GmbH & Co KG, Junkerstraße 65, 78266 Büsingen am Hochrhein.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

x

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 114020.44190000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung: sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

5.569 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Zahlungen erfolgen ab 2023 und werden in der HHPL 2025 ff berücksichtigt.

 

 

 

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Anlagen

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