Beschlussvorlage - 38/BV/022/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Wildberg wurde nach Prüfung durch die Untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises MSE im § 7 -Entschädigungen- berichtigt.

 

In der Hauptsatzung der Gemeinde Wildberg, Gemeindevertretungs-Beschluss vom 05.09.2024, sind bei der Berechnung der Aufwandsentschädigungen laut Entschädigungsverordnung vom 06.06.2019, geändert durch VO vom 15.05.2024, Einwohnerzahlen von über 501 Einwohner für die Gemeinde Wildberg anstelle von bis zu 500 Einwohner zu Grunde gelegt worden.

Damit ist eine Minimierung der Aufwandsentschädigungen für die Bürgermeisterin und für die

1. und 2. Stellvertretungen notwendig.

 

Die Ausweisung der Beträge erfolgt in berichtigter Form im beiliegenden Entwurf der Hauptsatzung.

 

Entsprechend § 5 Abs. 2 i.V. mit § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung für die Gemeinde Wildberg mit den ausgewiesenen Änderungen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 111040.50110000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gremien / Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

14.030,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

9.100,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Die entsprechenden Aufwendungen sin im Haushalt der Gemeinde Wildberg berücksichtigt.

 

 

 

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Anlagen

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