Beschlussvorlage - 38/BV/019/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wildberg 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Wildberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.11.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Wildberg beschloss am 30.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die Genehmigung am 09.07.2024.
Gemäß § 48 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 16. Mai 2024 hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn
2. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,
3. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Mit diesem 1. Nachtragshaushalt sollen im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen, die aufgrund des Ausbaus der Kita Wildberg entstanden sind, berücksichtigt werden. U. a. muss neues Personal eingestellt werden, um die Betriebserlaubnis für mehr Betreuungsplätze zu bekommen. Zudem mussten im Untergeschoss umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt und neue Möbel angeschafft werden.
Für die Entscheidung ist entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
61,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
280 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
82 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
437,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
68,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
177,8 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
44,9 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
49,9 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
210,8 kB
|
