Beschlussvorlage - 01/BV/062/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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12.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 06.06.2023 den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ beschlossen.
Die Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB war es erforderlich den Planentwurf hinsichtlich des Verfahrenswechsels und der Altlastensituation anzupassen. Es wurde ein 2. Entwurf erstellt.
Die Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend erneut durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
2.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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601,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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640 kB
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