Beschlussvorlage - 36/BV/005/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Ortslage Schossow kam es zu Absackungen in der Fahrbahn auf Höhe des Friedhofes. Der Zustand verschlechterte sich zusehends.

Auf Grund dessen, wurde die Baufirma Schubbert beauftragt, die Ursache zu prüfen. Es stellte sich heraus, dass eine Steinzeugleitung in über zwei Meter tiefe zusammen gebrochen ist und schnellstmöglich gehandelt werden muss, um ein Einbruch der Aspahltdecke zu vermeiden. Des Weiteren sind an dieser Leitung die Regenfallrohre der Anwohner angeschlossen. Dies führte zur Ausspülung und Unterhöhlung der Straße und kann im schlimmsten Fall zum Einsturz der Fahrbahn führen. 

Gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V darf der Bürgermeister in dringlichen Fällen anstelle der Gemeindevertretung entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung (36/BM/007/2024) des Bürgermeisters über die Erteilung des Auftrages zur Beseitigung der Absackung der Fahrbahn in Schossow.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

36/BM/007/2024

 

 

 

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