Beschlussvorlage - 01/BV/050/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die medizinische Versorgungslage der Bevölkerung im ländlichen Bereich hat sich seit einigen Jahren zunehmen angespannt. Fortschreitende Alterung der Gesellschaft und Praxisschließungen, weil keine Nachfolger gefunden werden kann, tragen dazu bei.

 

Mit der Gründung der Stadtambulanz Altentreptow MVZ GmbH und der kommunalen Beteiligung wollen wir gemeinsam auf die berechtigten Forderungen unserer Bürger und Bürgerinnen  reagieren und die Lücken in der allgemeinmedizinischen sowie fachärztlichen Versorgung schließen. Die GmbH soll keine Konkurrenz zu den bereits praktizierenden Ärzten darstellen. Die Medizinische Versorgung für die Zukunft sicherstellen, das ist die Zielstellung.

 

Gegenstand des Unternehmens ist: die unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft stärkt und sichert die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in der Region Mecklenburgische Seenplatte und Treptower Tollenwinkel durch verschiedenen Facharztausrichtungen.

 

Bei der Finanzierung des MVZ ist davon auszugehen, dass sich dieses nach fünf Jahren selbst trägt. Ein städtischer Zuschuss soll über den Gesellschaftervertrag ausgeschlossen werden.  Die Stadt wird 5.000 EUR für das Gründungskapital aufbringen. Die anfallenden Kosten für das Startkapital, die Gründungskosten und die Ausstattung mit notwendiger Liquidität übernehmen die beiden Mitgesellschafter.

 

Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital von 25.000 EUR ausgestattet werden. Mit Blick auf die Wirtschaftsplanung des MVZ wird davon ausgegangen, dass die mit der medizinischen Versorgung einhergehenden Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Dritter die Aufwendungen des Unternehmens zukünftig decken werden. Es werden folglich keine Zuschüsse der Stadt Altentreptow für den laufenden Betrieb erforderlich sein.

 

Im Gesellschaftervertrag wird eine Regelung aufgenommen, dass eine Nachschussverpflichtung für die Stadt Altentreptow ausgeschlossen ist.

 

Demzufolge wir sich die Stadt Altentreptow mit 20 % an der Stadtambulanz Altentreptow MVZ beteiligen.

 

Die Informations- und Prüfungsrechte nach § 73 KV M-V werden im Gesellschaftervertrag verankert.

 

Angesichts der mit der medizinischen Versorgung einhergehenden Zahlung durch Dritte (Krankenversicherungen), wird die Gründung eines MVZ die Leistungsfähigkeit der Stadt Altentreptow in Sicht des § 68 Abs.1 Nr. 2 KV M-V regelmäßig nicht übersteigen.

 

Auch die Subsidiaritätsklausel nach § 68 Abs. 1 Nr. 3 KV M-V ist aus hiesiger Sicht erfüllt, da gerade die medizinische Grundversorgung sowie die fachärztliche Versorgung im ländlichen Bereich nicht hinreichend sichergestellt werden kann. Für Facharzttermine müsse lange Wartezeiten und Fahrwege in Kauf genommen werden.

 

Rechtsformenvergleich

 

Die GmbH als Kapitalgesellschaft empfiehlt sich demnach im Vergleich der Rechtsformen des privaten Rechts insbesondere hinsichtlich der Einflussmöglichkeiten und Haftungsbeschränkungen der Kommunen, der Flexibilität in der Gestaltung und Finanzierung sowie der Erfüllung der weiteren kommunalrechtlichen Vorgaben der unternehmerischen Betätigung nach § 68 ff. KV M-V.

 

Nach der Beurkundung des notariellen Vertrages zur Beteiligung muss dieser als Grundlage der Beteiligung der Kommune an der GmbH durch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 77 Abs. 1 KV M-V angezeigt und genehmigt werden.

 

Erst wenn das Anzeige- und Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, dürfen Rechtsgeschäfte auf der Grundlage der heutigen Entscheidung der Stadtvertretung, umgesetzt werden.

 

Entsprechend § 68 ff KV M-V sind der Stadtvertretung zur Beschlussfassung die Stellungnahmen der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer vorzulegen. Die Handwerkskammer hat bereits mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen (Anlage 3).

 

Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wurde angefordert und sollte bis zur Sitzung der Stadtvertretung vorliegen.

 

Finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit ist im Haushaltsjahr 2024 als weggefallen zu beurteilen. Zum Ende des Finanzplanzeitraumes kann der Haushaltsausgleich weder  für den Ergebnishaushalt noch für den Finanzhaushalt dargestellt werden. Im laufenden Haushaltsjahr zeichnet sich ab, dass aufgrund erhöhter Gewerbesteuereinnahmen der Haushaltsausgleich im ergebnishaushalt  zum Ende des Haushaltsjahres dargestellt werden kann und auch im Finanzhaushalt mit einem positiven Ergebnis gerechnet wird.

 

Aufgrund der negativen Vorträge aus Vorjahren befindet sich die Stadt in der Haushaltskonsolidierung.

 

Im Gesellschaftervertrag soll eine Gewinnabführungspflicht für die Stadt Altentreptow verankert werden. Demzufolge werden dadurch zusätzliche Erträge für den städtischen Haushalt generiert.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V ist für die Entscheidung die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass sich die Stadt Altentreptow an der Stadtambulanz MVZ GmbH als Gesellschafterin durch die Einbringung eines Nennbetrages in Höhe von 5.000 EUR beteiligt.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Beteiligung der Stadt Altentreptow an der Stadtambulanz MVZ GmbH – zuzustimmen. Die Bürgermeisterin wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, dem Gesellschaftervertrag der Stadtambulanz Altentreptow MVZ GmbH (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung (Anlage 2) einschließlich ggf. redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 626000.10120000-78612

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Beteiligungen/ Anteile an verbunden Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

35.000 EUR 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

5.000 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

  30.000 EUR  

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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