Beschlussvorlage - 36/BV/008/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auszug des Genehmigungsbescheides vom 20.03.2024 (AZ 798/2024-502):

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dieses gemeindenachbarliche Abstimmungsgebot berücksichtigt, dass die Zuständigkeit der Gemeinde für die Bauleitplanung zwar an der Gemeindegrenze endet, die Bauleitplanung der Gemeinde sich aber in vielfältiger Weise auf benachbarte Gemeinden auswirken oder auch in ihren Wirkungen für die Gemeinde und die Nachbargemeinde in Wechselbeziehung zueinanderstehen können.

 

Dies hat die Gemeinde Tützpatz im Rahmen der Aufstellung des o. g. Bauleitplanes verkannt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist durchzuführen.

 

In der zur Genehmigung vorliegenden Verfahrensakte zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tützpatz sind die unmittelbaren Nachbargemeinden Gültz, Pripsleben, Wolde, Röckwitz und Altenhagen wohl im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt worden. Stellungnahmen dieser Gemeinden sind nicht in der Verfahrensakte dokumentiert. Auch ist keine Abwägungsdokumentation im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt, dass keine Stellungnahmen hierzu eingegangen sind, so dass insgesamt eine Auseinandersetzung der Nachbargemeinden mit dem mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgtem Planungsziel nicht nachvollziehbar ist.

 

Die Gemeinde hätte daher im Rahmen des Verfahrensschrittes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB diese Nachbargemeinden erneut zur Stellungnahme auffordern müssen. Dies ist nicht erfolgt.

 

Entsprechend ist die Beteiligung der Nachbargemeinden Gültz, Pripsleben, Wolde, Röckwitz und Altenhagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tützpatz zu wiederholen und in der Verfahrensakte zu dokumentieren.

 

Die qenannte Maßqabe ist durch einen Beitrittsbeschluss i. V. m. der Beteiliqunq der Nachbarqemeinden qemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfüllen. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

1.

Der Maßgabe des Genehmigungsbescheides der höheren Verwaltungsbehörde vom 20.03.2024 (AZ 798/2024-502) wird beigetreten. Die unmittelbaren Nachbargemeinden der Gemeinde Tützpatz wurden erneut am Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz beteiligt. Aus den dazu vorliegenden Stellungnahmen der Gemeinden Gültz, Pripsleben, Wolde, Röckwitz und Altenhagen ergaben sich keine bisher unberücksichtigten Belange, die sich auf den Inhalt der 2. Änderung des Flächennutzungsplans auswirken.

 

2.

Die Maßgabenerfüllung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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