Beschlussvorlage - 01/BV/039/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Windpark Grapzow GmbH & Co.KG geschäftsansässig Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die wpd Betriebsmanagement GmbH  betreibt einen Windpark, bestehend aus neun Windenergieanlagen. Die WEA sind bereits vor Vertragsabschluss in Betrieb gegangen im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 und weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf. Die letzte WEA des Windparks ist am 14.07.2004 in Betrieb gegangen.

 

Der Betreiber plant, der Stadt Altentreptow eine einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der WEA verbindlich anzubieten. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024.  Die Laufzeit beträgt  1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht  drei Monate vor Ende der Laufzeit durch den Betreiber gekündigt wird.

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Die Stadt ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Stadt (von insgesamt 100 %)

Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

Jährlicher Betrag

WEA 1

15,83 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

    968,00 EUR

WEA 2

11,46 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

   701,00 EUR

WEA 3

15,74 %

3.058.667 kwh

09.07.2004

   962,00 EUR

WEA 4

15,79 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

   966,00 EUR

WEA 5

20,55 %

3.058.667 kwh

13.07.2004

1.257,00 EUR

WEA 6

11,11 %

3.058.667 kwh

08.07.2004

   680,00 EUR

WEA 8

  7,72 %

3.058.667 kwh

08.07.2004

   472,00 EUR

WEA 9

21,01 %

3.058.667 kwh

02.07.2004

1.285,00 EUR

WEA 10

  7,89 %

3.058.667 kwh

02.07.2004

   482,00 EUR

 

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 7.773,00 EUR beginnend mit dem Jahr 2024. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Stadt Altentreptow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Stadt frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Stadtvertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der Windpark Grapzow GmbH & Co.KG geschäftsansässig Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzen/Sonstige Transfererträge WKA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

7.773 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

0 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Erträge werden planmäßige ab dem Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan dargestellt.

 

 

 

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Anlagen

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