Beschlussvorlage - 01/BV/042/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der FSV Reinberg nutzt für den Jugendfußball die Sporthallen der Stadt Altentreptow in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar/Anfang März. Der Verein hat einen Antrag gestellt die Sporthallen für den Jugendsport unentgeltlich zu nutzen.

 

Der FSV Reinberg nutzt die

 

Halle KGS:

 

montags  16 Uhr -  19 Uhr jeweils zwei Teams a 1,5 Stunden

donnerstags                16 Uhr – 19 Uhr jeweils zwei Teams a 1,5 Stunden

 

 

Halle Schulstraße

 

mittwochs   16 Uhr – 19 Uhr jeweils 2 Teams a 1,5 Stunden

 

Entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Altentreptow  fällt die Nutzung unter Benutzungsgruppe III – auswärtige Vertrags- und Lizenzmannschaften, auswärtige gemeinnützige Vereine sowie sonstige auswärtige Sportgruppen u. a. Das Entgelt beträgt 20 EUR die Stunde.

 

Bei wöchentlich 9 Stunden Nutzung beträgt das Entgelt 180 EUR.  Gerechnet mit 20 Wochen ergibt sich eine Gesamtgebühr von 3.600 EUR.

 

Der Verein hat den Antrag  auf unentgeltliche Hallennutzung gestellt, da es sich um Kinder- und Jugendsport handelt. Für den Kinder- und Jugendsport der Stadt Altentreptow  ist die Hallennutzung lt. Benutzungs- und Entgeltordnung unentgeltlich.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass sich die Stadt Altentreptow in der Haushaltskonsolidierung befindet.  Für die Bereitstellung der Sporthallen muss die Stadt jährlich/ durchschnittlich 382.000 EUR aus städtischen Mitteln aufbringen. Es handelt sich um kostenrechende Einrichtungen, die unterjährigen Kosten können nicht durch Erträge (gebühren) gedeckt werden..

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Verein mit seiner Gemeinde reden, ob eine finanzielle Unterstützung für die aufzubringende Nutzungsgebühr möglich ist.

 

Lt. der Benutzungs- und Entgeltordnung  für die Sportstätten der Stadt Altentreptow vom 10.09.2021 § 4 Abs. 4 kann  die Bürgermeisterin bei überwiegenden öffentlichen Interesse  auf Antrag die Benutzungsgebühren  ermäßigen oder erlassen.

 

Aufgrund dessen, dass sich die Stadt Altentreptow in der Haushaltskonsolidierung befindet und diese Entscheidung  Auswirkungen auf die Érträge hat, ist eine Beratung im Finanzausschuss und Hauptausschuss erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, den Antrag des FSV Reinberg auf unentgeltliche Nutzung der Sportstätten der Stadt Altentreptow abzulehnen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Minderung der Erträge/Haushaltskonsolidierung

 

 

 

 

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