Beschlussvorlage - 06/BV/009/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Windpark Grapzow GmbH & Co.KG geschäftsansässig Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die wpd Betriebsmanagement GmbH  betreibt einen Windpark, bestehend aus neun Windenergieanlagen. Die WEA sind bereits vor Vertragsabschluss in Betrieb gegangen im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 und weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf. Die letzte WEA des Windparks ist am 14.07.2004 in Betrieb gegangen.

 

Der Betreiber plant, der Gemeinde Grapzow eine einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der WEA verbindlich anzubieten. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024.  Die Laufzeit beträgt  1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht  drei Monate vor Ende der Laufzeit durch den Betreiber gekündigt wird.

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde  ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Werder (von insgesamt 100 %)

Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

Jährlicher Betrag  in EUR

WEA 1

48,94 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

2.992,00

WEA 2

45,78 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

2.799,00

WEA 3

32,62 %

3.058.667 kwh

09.07.2004

1.994,00

WEA 4

39,85 %

3.058.667 kwh

14.07.2004

2.436,00

WEA 5

51,31 %

3.058.667 kwh

13.07.2004

3.137,00

WEA 6

37,04 %

3.058.667 kwh

08.07.2004

2.264,00

WEA 8

42,32 %

3.058.667 kwh

08.07.2004

2.587,00

WEA 9

42,73 %

3.058.667 kwh

02.07.2004

2.612,00

WEA 10

33,90 %

3.058.667 kwh

02.07.2004

2.072,00

 

 

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 22.893,00 EUR beginnend mit dem Jahr 2024. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Grapzow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der Windpark Grapzow GmbH & Co.KG geschäftsansässig Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzen/Sonstige Transfererträge (WKA)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

22.893,00 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

0 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Erträge werden planmäßige ab dem Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan dargestellt.

 

 

 

 

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Anlagen

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