Beschlussvorlage - 01/BV/859/2023-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Altentreptow vom 04.11.1998 ist sehr veraltet und enthält teilweise Regelungen, die zwischenzeitlich durch andere Gesetze geregelt oder ausgehebelt wurden. Beispielsweise wurden die Regelungen in Bezug auf "gefährliche Hunde" mit der neuen Hundehalterverordnung M-V vom 11.07.2022 verändert, was dazu führt, dass die Regelungen in der Satzung der Stadt Altentreptow nichtig bzw. rechtswidrig sind. 

Die restlichen Regelungen der Satzung wurden zum Großteil übernommen, neu strukturiert und ergänzt. Die Ergänzung der Satzung ist wichtig, da sich fortlaufend immer neue Probleme im Umgang mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben. Beispielsweise wurden die Verhaltensweisen in Bezug auf die Spielplätze ergänzt, weil sich dort in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit unerwünschten Benutzern, übermäßigem Alkoholkonsum und Müll ergeben haben. 

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer eigenen Satzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus § 17 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung M-V (SOG M-V). 

 

Anmerkungen aus dem Hauptausschuss:

 

Auf Hinweis des Hauptausschusses wurde der § 3 Abs. 7 der Satzung bezüglich des Tragens von Waffen entfernt. Die Regelungen zum Tragen von Waffen sind bereits vollumfänglich im Waffengesetz geregelt.

 

Weiterhin gab es Anmerkungen zum § 6 der Satzung. Demnach ist vermeidbarer Lärm in der Nähe von Krankenhäusern verboten. Da die Stadt Altentreptow vermehrt Veranstaltungen auf dem Klosterberg durchführt bzw. von privaten Veranstaltern durchführen lässt, gibt es hier einen kleinen Widerspruch. Aus Sicht des Ordnungsamtes ist das Krankenhaus nach wie vor eine schützenswerte Einrichtung. Die Rechtsnorm ermöglicht uns gegen ungewollte Ansammlungen von Personen, gegen laute Musik oder eine nicht angemeldete Veranstaltung vorzugehen. 

Sofern eine Veranstaltung auf dem Klosterberg ordnungsgemäß angemeldet wird oder die Stadt selbst als Veranstalter dort auftritt, kann der § 10 (Ausnahmen) als Grundlage genutzt werden. Ob diese Regelung in § 6 so erhalten bleiben soll, muss in diesem Fall der politische Wille der Stadt entscheiden. Der § 10 wurde entsprechend noch einmal geändert, um die Erteilung von Ausnahmen an keine formellen Voraussetzungen zu knüpfen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Altentreptow. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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