Beschlussvorlage - 03/BV/015/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die WB Energy Bartow 1 GmbH & Co. KG, Dorfstraße1, 17089 Bartow plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage. Die WEA ist durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) am 22.12.2023 genehmigt worden (Genehmigungsnummer G008/23) und hat im Gebotstermin vom 01.02.2024 einen Zuschlag nach § 32 Abs. 1 EEG i.H.v. 7,33 Cent erhalten (Zuschlagsnummer WIN24-1/008). Die WEA weist eine elektrisch installierte Leistung von 7.200 Kilowatt auf.

 

Eine Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA ist spätestens für den 31.12.2026 vorgesehen. Der Betreiber plant, der Gemeinde Bartow einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der WEA verbindlich anzubieten. Der Vertrag beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages, frühestens jedoch am 01.01.2026.  Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.

 

Die Verträge sind  als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Bartow (von insgesamt 100 %)

Erwartetet Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

Jährlicher Betrag

WEA BP-02

69,77

20.675.000 kWh/a

31.12.2026

 28. 800 EUR

WEA-BP 03

59,68

19.163.000 kWh/a

31.12.2026

22.870 EUR

WEA BP 05

52,09

15.619.000 kWh/a

31.12.2026

16.270 EUR

WEA BP 06

39,78

18.753.000 kWh/a

31.12.2026

14.900 EUR

WEA BP 04

49,27

20.305.000 kWh/a

31.12.2026

20.000 EUR

WEA BP 07

38,55

18.293.000 kWh/a

31.12.2026

14.100 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 116.940 EUR beginnend mit dem Jahr 2027. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Bartow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der WB Energy Bartow 1 GmbH & Co. KG, Dorfstraße1, 17089 Bartow.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Zahlungen erfolgen erst ab 2027.

 

 

 

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