Beschlussvorlage - 03/BV/014/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die WB Energy Bartow 1 GmbH & Co. KG, Dorfstraße1, 17089 Bartow plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage. Die WEA ist durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) am 22.12.2023 genehmigt worden (Genehmigungsnummer G008/23) und hat im Gebotstermin vom 01.02.2024 einen Zuschlag nach § 32 Abs. 1 EEG i.H.v. 7,33 Cent erhalten (Zuschlagsnummer WIN24-1/009). Die WEA weist eine elektrisch installierte Leistung von 7.200 Kilowatt auf.

 

Eine Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA ist spätestens für den 31.12.2026 vorgesehen. Der Betreiber plant, der Gemeinde Bartow einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der WEA verbindlich anzubieten. Der Vertrag beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages, frühestens jedoch am 01.01.2026.  Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Bartow (von insgesamt 100 %)

Erwartetet Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

Jährlicher Betrag

WEA 1

39,78

18.753.000 kWh/a

01.01.2026

14.900 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 14.900 EUR beginnend mit dem Jahr 2026. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Bartow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der WB Energy Bartow 1 GmbH & Co. KG, Dorfstraße1, 17089 Bartow.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:   Die Erträge werden ab 2026 in die Haushaltsplanung mit aufgenommen.

 

 

 

Loading...