Beschlussvorlage - 01/BV/030/2024-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend der Hinweise im Finanzausschuss wurden die Änderungen in der Gebührensatzung rot gekennzeichnet. Des Weiteren wurde die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Aufführungen und Veranstaltungen Nr. 1 ersatzlos gestrichen.

 

Die Bürgermeisterin kann Ausnahmen zulassen, insbesondere für gemeinnützige Vereine.

 

Auf Grund des Alters der bestehenden Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die durch Beschluss der Stadtvertretung Altentreptow am 02.05.2001 auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V und des § 2 des Kommunalabgabengesetzes M-V in Verbindung mit § 28 des Straßen- und Wegegesetzes M-V und des § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes erlassen wurde, müssen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

 

Im § 1 wird der Absatz 2 neu hinzugefügt, wo geregelt wird, dass die Bürgermeisterin Ausnahmen zu dieser Satzung zulassen kann.

 

In den §§ 2 und 8 werden die DM-Beträge entfernt. Die Rechtschreibfehler in den §§ 3, 4, 8 und 9 werden korrigiert. Außerdem wird die Anlage 1 der Gebührensatzung angepasst. Auch dort werden die DM-Beträge entfernt. Bei Nummer 1 werden Veranstaltungen und Aufführungen zusammengefasst. Unter Nummer 10 werden Banner und Großraumplakate über 1m² mit aufgenommen sowie unter Nummer 11 die Plakate an Lichtmasten bis 1 m². Die Nummer 18 (Masken) wird entfernt. Außerdem wird der Container mit aufgeführt unter Nummer 20. 

 

Bei Nummer 21 wird bei der Gerüstaufstellung nicht mehr zwischen mit und ohne Behinderung differenziert. Die Gebühr bei Nummer 26 wird angepasst sowie die Maßeinheit bei Nummer 27 (von Jahr auf Monat). In der Anlage 2 wird die Straßengruppe 1 durch die Straßen Am Amtshof und Hospitalstraße erweitert. Bei der Straßengruppe 2 werden zusätzlich die Straßen der Ortsteile von Altentreptow mit erwähnt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für den Erlass bzw. die Änderung von Satzungen zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die neue Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Altentreptow.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Anpassung der Sondernutzungsgebühren, unvorhersehbare Antragstellung auf Sondernutzungen

 

 

 

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Anlagen

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