Beschlussvorlage - 12/BV/119/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.11 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Laut Beschluss Nr. 12/BV/111/2015 vom 26.02.2015 ist die Gemeindevertretung dieser Pflicht nachgekommen. Nach Prüfung des Stellenplanes, als Anlage zur Haushaltssatzung, durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, wurde festgestellt, dass die in § 6 der Haushaltssatzung ausgewiesenen VzÄ (Vollzeitäquivalente) nicht richtig ausgewiesen sind. Aus diesem Grund ist der alte Beschluss aufzuheben und die Haushaltssatzung neu zu beschließen.

Bis auf den § 6, Stellen gemäß Stellenplan, bleiben alle anderen Paragraphen in der Haushaltssatzung vom 26.02.2015 unverändert.

§ 6 ändert sich von 4.505 VzÄ auf 5,255 VzÄ.

Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ist gegeben, da sich die Gemeinde nach § 49 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern solange in der vorläufigen Haushaltsführung befindet bis die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht ist. Das heißt, es dürfen keine neuen Aufträge ausgelöst werden, Kredite dürfen nicht umgeschuldet bzw. aufgenommen werden und es dürfen keine Mitarbeiter eingestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Der Beschluss 12/BV/111/2015 vom 26.02.2015 wird aufgehoben.

Mit dieser Haushaltssatzung werden

       im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf                                             725.495 €

                                              ordentliche Aufwendungen auf                                896.225 €

                                              Entnahmen aus Rücklagen auf                                     7.780 €

       im Finanzhaushalt          ordentliche Einzahlungen auf                                  719.540 €

                                              ordentliche Auszahlungen auf                                  832.100 €           

                                              Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                  7.780 €

                                              Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 6.550 €

                                              Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf          127.475 €

                                              Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           16.145 €

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                       0 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                      0 €

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß § 53 (3)Kommunalverfassung M-V festgesetzt auf                                    206.850 €

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:     Grundsteuer A             400 v.H.

                                                              Grundsteuer B             400 v.H.

                                                              Gewerbesteuer             400 v.H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,255 Vollzeitäquivalente.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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