Beschlussvorlage - 38/BV/008/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die  Windpark Breesen GmbH & Co KG geschäftsansässig Stephanietorbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die wpd Betriebsmanagement GmbH, bertreibt einen Windpark betehend aus fünf WEA. Aufgrund einer Gesetzesänderung können Betreiber von bestehenden WKA eine freiwillige Zahlung an die umliegenden Gemeinden in einem Umkreis von 2.500 m (Radius) zahlen.

 

Die Höhe der finanziellen Beteiligung bemisst sich hierbei an der Strommenge (§ 6 Abs. 1 EEG 2023) jeder einzeln in Betrieb genommenen WKA und beträgt für alle betroffenen Gemeinden insgesamt 0,2 Cent/kwh. Betroffene Gemeinden sind alle jene, deren Gemeindegebiet sich  innerhalb eines Radius von 2.500 m um den Standort der jeweiligen WKA befindet.

 

Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Die Abrechnung und Gutschrift erfolgen jeweils zum 15.12. des laufenden Jahres

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Wildberg  (von insgesamt 100 %)

erwartete Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

jährlicher Betrag

WEA 1

47,90 %

7.696.833 kWh

16.09.2013

7.300 EUR

WEA 2

48,18 %

7.696.833 kWh

13.06.2013

7.400 EUR

WEA 3

24,74 %

7.696.833 kWh

26.07.2013

3.800 EUR

WEA 4

24,75 %

7.696.833 kWh

14.08.2013

3.800 EUR

WEA 5

40,52 %

7.696.833 kWh

08.01.2014

6.200 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 28.500 EUR beginnend mit dem Jahr 2023. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Wildberg überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023  von der Windpark Breesen GmbH & Co KG geschäftsansässig: Stephanietorbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die wpd Betriebsmanagement GmbH.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit einem ihrer Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2024

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Finanzen/sonstige Transfererträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die zusätzlichen Erträge aus der freiwilligen finanziellen Beteiligung werden in der Haushaltsplanung 2025 ff berücksichtigt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...