Beschlussvorlage - 40/BV/152/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

337.087,15

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

292.530,74

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

23.056,34

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

67.612,75

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

504.776,23

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

572.388,98

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-10.288,33

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.129.317,77

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 337.087,15 €. Das Ergebnis ist aber um 690.682,15 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf erheblich höhere Gewerbesteuern sowie Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von  771.327,63 € auf 1.129.317,77 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.762.437,35 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

366.936,80

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

35.689,63

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

331.247,17

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

504.382,48

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

835.629,65

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-97.572,62

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

477.706,13

 

Veränderung der liquiden Mittel

144.502,52

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

622.208,65

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

938.084,79

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein Ergebnis von 366.936,80 €. Davon werden die Kredite mit 35.689,63 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 835.629,65 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für das Rolltor der Feuerwehr in Kalübbe und Schutzkleidung sowie für Investitionen am Gehweg in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 144.502,52 € auf insgesamt 622.208,65 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 938.084,79 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.4 Umbuchung geleistete Anzahlungen Gehweg Dorfstraße Breesen

Pos. 1.2.7 TSF-W FF Pinnow/Kalübbe

Pos. 1.2.10 Anzahlungen für Anlagen im Bau für den Gehweg entlang der Kreisstraße MSE 70

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breesen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...