Beschlussvorlage - 14/BV/009/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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24.07.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow hat am 03.05.2023 den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung beschlossen.
Die Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow ist nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die Satzung ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist die in Kraft getretene 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in das Internet einzustellen.
Anlagen:
- Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow, Bearbeitungsstand Juli 2024
- Satzung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow einschließlich Begründung, Bearbeitungsstand Juli 2024
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung, bestehend aus der Textsatzung, wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 gebilligt. (Anlage 2)
- Die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow ist nach der Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die Satzung ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
2024 |
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in Folgejahren: |
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ja |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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5110005625 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Sachverst., Gerichts- & sonstige Aufwendungen
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
35.824,13 |
Haushaltsmittel: |
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0,00 |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
3.500,00 |
Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
32.324,13 |
noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die HH-Mittel für die Änderung der 1. Abrundungssatzung wurden aus dem Vorjahr ermächtigt. Abrechnung erfolgt laut Angebot.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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489 kB
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2
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(wie Dokument)
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698,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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676,4 kB
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