Beschlussvorlage - 01/BV/010/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Lt. § 38 Abs. 2 KV M-V ist die Bürgermeisterin gesetzlicher Vertreter der Stadt Altentreptow.

Die Bürgermeisterin ist ständige Vertreterin der Stadt Altentreptow in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV). Im Falle ihrer Verhinderung werden die Stimmanteile der Stadt Altentreptow dem durch Beschluss der Stadtvertretung gewählten Vertreter übertragen (§ 156 Abs. 2 KV M-V).

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow bevollmächtigt _________________________________, mit der Vertretung der Stadt Altentreptow in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) in der Legislaturperiode 2024-2029, soweit nicht die Bürgermeisterin selbst dort anwesend ist.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2024:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen::

 

 

 

 

 

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