Beschlussvorlage - 14/BV/005/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22. Mai 2024 wurden durch die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2024 beschlossen und am 4. Juni 2024 bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.

Im Zuge der Prüfung des Haushaltes 2024 der Gemeinde Gnevkow ist ein erheblicher Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze im speziellen gegen den Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit auffällig geworden. Die Gemeinde Gnevkow ist Gesellschaftergemeinde der GEWO Bau Burow GmbH i.L..

In der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gnevkow und der GEWO Bau Burow GmbH vom 20.05.2009 wurde die Übernahme der Darlehen durch die Gemeinden sowie die Übernahme des Kapitaldienstes durch die GEWO festgelegt.

Der Kapitaldienst/ Schuldendienst von der GEWO wurde in den vergangenen Jahren über die laufenden Einzahlungen verbucht, die Tilgung der Darlehen wurde durch die entsprechenden Einzahlungen durch GEWO gedeckt.

Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. 

Seit dem 01.01.2024 befindet sich die GEWO Bau Burow GmbH in Liquidation.

Dadurch konnte den Gesellschaftern ein Teilbetrag in Höhe der noch bestehenden Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 30.01.2024 ausgezahlt werden.

Mit dieser Teilzahlung in Höhe von 176.610 EUR sind die Darlehen in Höhe von 176.620 EUR per 30.01.2024 bei den Kreditinstituten vollständig abgelöst worden.

Die o.g. Einzahlungen aus dem Verkaufserlös sowie die entsprechende Sondertilgung wurden im Haushalt 2024 veranschlagt.

Jedoch kam es zu einem Veranschlagungsfehler der Einzahlungen.

Diese wurden fälschlicherweise im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes veranschlagt. Aufgrund des mit einer außerplanmäßigen Kredittilgung im Bereich der Investitionstätigkeit verorteten Verwendungszwecks ist auch der anteilig erhaltene Verkaufserlös als Einzahlung aus Investitionstätigkeit zu werten und zu veranschlagen.

Infolge der Veranschlagung im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes wird die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde erheblich verzerrt und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dar. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen würde sich im Haushaltsjahr 2024 um 176.610 EUR mindern. Auch der investive Bereich wird durch die Sondertilgung in Höhe von 176.620 EUR erheblich belastet bzw. verzerrt, da der Sondertilgung keine Investitionseinzahlungen gegenüberstehen. Entsprechend werden nicht die tatsächlichen Verhältnisse im Haushalt abgebildet.

Dies hat Auswirkungen auf die Bewertung in RUBIKON, die Ausweisungen in der Haushaltssatzung sowie den Angaben in den entsprechenden Mustern. Eine Bereinigung ohne eine erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist aufgrund der erheblichen Verschlechterung des Finanzhaushaltes und den weitreichenden Änderungen unumgänglich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 22.05.2024 für das Haushaltsjahr 2024.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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