Beschlussvorlage - 03/BV/179/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat am 30. November 2023 den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wurde gebilligt.

Die Gemeinde Bartow legte den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor. Im Rahmen der Genehmigungsprüfung führte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Maßgaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Maßgaben aus dem Zielabweichungsbescheid vom 30. November 2022 auf. Somit sind zunächst für die Zulassung des Bebauungsplanes Nr. 2 die Maßgaben aus dem Zielabweichungsbescheid zu erfüllen und der Bescheid der erteilenden Behörde (hier: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) zur Bestätigung vorzulegen. Die Gemeinde Bartow tritt dieser Maßgabe bei und passt die Abwägungsunterlagen entsprechend an.

Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 2 war lediglich die Maßgabe 1.1 des Zielabweichungsbescheides durch die oberste Landesplanungsbehörde bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung der Maßgaben 1.2. und 1.3. aus diesem Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde als zuständige Bescheidende im Verfahren über die Zielabweichung lag erst nach Satzungsbeschluss vor. Somit war die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Bartow zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht vollständig an die Ziele der Raumordnung angepasst und somit ist der Satzungsbeschluss nicht rechtskonform gefasst worden.

Als Maßgabe der Genehmigungsbehörde ist der Satzungsbeschluss zu wiederholen. Diesem tritt die Gemeinde Bartow bei.

Die Erfüllung der Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung und der genehmigte Bebauungsplan sind anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.

 

 

Anlagen:

  1. Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte vom 3. Mai 2024, AZ: 1379/2024-502
  2. Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow, Bearbeitungsstand Mai 2024
  3. Satzung des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Anhängen, Bearbeitungsstand Mai 2024
Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Die Gemeinde Bartow tritt der, in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3. Mai 2024 (1379/2024-502), aufgeführten Maßgaben bei. Die Abwägungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet.

 

  1. a) Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

    b) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom 22. Mai 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom 22. Mai 2024 gebilligt.

 

  1. Die Erfüllung dieser Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

  1. Nach Bestätigung der Maßgabenerfüllung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist der Beschluss über die Satzung und die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen, sowie die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan trägt der Vorhabenträger

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...